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15. Sind wir Deutsche?

Aktualisiert: 8. Juni 2020



Abb. 33: Bayrisches Innenministerium über die Staatsangehörigkeit


Wussten Sie, dass es auf der ganzen Welt keinen einzigen Menschen gibt, der die Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland hat? Die Zugehörigkeit zur „BRD“ wird im Artikel 116 des Grundgesetzes geregelt. Dort steht ganz klar, dass Deutscher im Sinne des Grundgesetzes ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit hat. Sind Reisepass und Personalausweis ein Nachweis, dass wir „deutsch“ sind? Dort steht nicht, dass wir Staatsangehörige der Bundesrepublik Deutschland (BRD) sind, sondern nur „deutsch“. Unter der Rubrik Staatsangehörigkeit muss eigentlich immer die Bezeichnung des Staates stehen, ansonsten sind wir staatenlos. Eigentlich sollte man davon ausgehen können, aber dem ist leider nicht so. Bis vor wenigen Jahren stand auf den Webseiten der Behörden noch folgender Text:

„Reisepass und Personalausweis sind keine sicheren Nachweise für den Besitz der deutschen Staats-angehörigkeit.“

Dazu stellen wir uns jetzt folgende Frage: Was ist ein Staatsangehörigkeitsausweis? Der gelbe Schein wird gerne mit den sogenannten Reichbürgern oder Nazis in Verbindung gebracht, und das ist völliger Unsinn. Der Staatsangehörigkeitsnachweis wird in Deutschland für bestimmte Rechtsgeschäfte benötigt. Ebenso bei Adoption, Verbeamtung oder Einbürgerung des ausländischen Ehegatten. Bei Rechtsgeschäften benötigen Sie diesen zur Approbation als Arzt oder Apotheker, ebenso bei Aufnahme in den diplomatischen Stand und für eine Offizierslaufbahn bei der Bundeswehr. Nur bekommen Sie diesen nicht immer zu Gesicht. Aha, der deutsche Staatsangehörigkeitsausweis hat also doch nichts mit Reichsbürger oder Nazi zu tun, wie von der Regierung behauptet. Jeder höhere Polizist, Beamte, Politiker oder Arzt benötigt einen solchen. Hier ein Originalzitat aus Wikipedia und dem bayrischen Staatsministerium des Inneren:

„Entgegen verbreiteter Meinung ist der Staatsangehörigkeitsvermerk deutsch in einem deutschen oder Reisepass kein sicherer Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit, sondern legt die juristische Vermutung nahe, dass der Ausweisinhaber deutscher Staatsangehöriger sein könnte. Solche Ausweispapiere können daher lediglich zur widerlegbaren Glaubhaftmachung des Besitzes der deutschen Staatsangehörigkeit dienen.“


https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsangeh%C3%B6rigkeitsausweis

Bedeutet das nun, dass wir eigentlich staatenlos sind? Bedeutet das, dass Deutschland kein Staat ist? Die Vermutung liegt nahe, da wir immer noch keinen Friedensvertrag besitzen und in keinem Referendum eine Verfassung beschlossen wurde. Wir wissen, dass sämtliche Behörden, sowie die BRD GmbH Unternehmen mit Umsatzsteuernummer sind, die im internationalen Handelsregister eingetragen sind.

Es gibt seit dem 28.09.1957 von der UN ein internationales Abkommen darüber, wie man Staatenlose behandelt. Dieses ist am 06. Juni 1960 in Kraft getreten. Diesem Abkommen ist die BRD in 1976 beigetreten (1976 II, S. 474, Artikel 27). Im Artikel 27 steht folgendes:

„Die Vertragsstaaten stellen jedem Staatenlosen, der sich in ihrem Hoheitsgebiet befindet und keinen gültigen Reiseausweis besitzt, einen Personalausweis aus.“

Wir laufen alle mit einem Personalausweis rum. Die BRD folgt damit einfach nur gültigem internationalem Recht. Den Staatsangehörigkeitsausweis müssen wir also separat beantragen. Die meisten Menschen, mit denen ich mich unterhalte, haben noch nie von diesem Ausweis gehört.

Nach der drei Elemente Theorie muss ein Staat drei Dinge besitzen: Ein Staatsgebiet, ein Staatsvolk und eine Staatsgewalt. Das letzte Mal, dass wir so etwas hatten, war das deutsche Kaiserreich zwischen 1871 und 1918, also zu Ende des Ersten Weltkrieges. Durch die Konvention von Montevideo vom 26.12.1933 ist die Drei-Elemente-Lehre zum elementaren Bestandteil des Völkerrechts geworden. Missverständnisse in diesem völkerrechtlich extrem bedeutsamen Bereich sind daher ausgeschlossen. Die BRD erfüllt nicht ein einziges dieser Elemente. Wussten Sie, dass sogar die Bundesländer willkürlich von den Alliierten festgelegt wurden. Diese entsprechen nicht der rechtmäßigen Gebietsgliederung der Einzelstaaten des Deutschen Reiches. Folgende Siegermächte waren beteiligt:


Gründung von Niedersachsen durch Verordnung Nr 55 der britischen Militärregierung vom 01.11.1946.

Gründung von Schleswig-Holstein durch Verordnung Nr. 46 der britischen Militärregierung vom 23.08.1946.

Gründung von Rheinland-Pfalz durch Verordnung Nr. 57 der französischen Militärregierung vom 30.08.1946.

Gründung von Großhessen durch Verordnung Nr. 2 der Militärregierung der US-Amerikanischen Zone vom 19.09.1945.

Gründung von Thüringen durch Befehl der sowjetischen Militäradministration vom 09.07.1945.

Gründung von Bayern durch Proklamation Nr. 2 der Militärregierung der US-Amerikanischen Zone vom 19.019.1945.

Gründung von Bremen durch Proklamation Nr. 3 der Militärregierung der US-Amerikanischen Zone vom 22.01.1947.

Gründung von Sachsen durch Befehl der sowjetischen Militäradministration vom 09.07.1945.

Gründung von Sachsen-Anhalt durch Befehl der sowjetischen Militäradministration vom 09.07.1945

Es handelt sich also um künstliche Konstrukte, die mit der rechtmäßigen Gebietsgliederung des Deutschen Reichs nichts zu tun haben. Die (Bundes)Länder sind somit als solche selbst unmittelbares Besatzungsrecht.

Das deutsche Staatsangehörigkeitsgesetz ist heute noch in einem Gesetz vom 22.07.1913 verankert. Dieses Datum wird heute noch als Ausfertigungsdatum des deutschen Staatsangehörigkeitsgesetz benannt, damals hieß es RuStaG (Reichs- und Staatsangehörigkeits-Gesetz). Es gilt bis heute auch die Blutlinie für den Nachweis, also Mutter und Vater müssen aus dem Gebiet des ehemaligen deutschen Reichs kommen. Am 15.07.1999 änderte man den Namen von RuStaG in deutsche Staatsangehörigkeit. Man hat also vom Wort her die Reichsangehörigkeit erst 1999 abgelegt. Jetzt heißt es nur noch StaG, jedoch weiterhin mit Datum und Stempel vom 22.07.1913.

Man hat allgemein zwar einen Anspruch auf eine Staatsangehörigkeit, aber auf welche wird nicht definiert. Die Staatenlosenkonvention räumt zwar Rechte ein, man nennt diese auch Jedermannsrechte, aber Bürgerrechte haben Sie keine. Bürgerrechte gelten nur für die Deutschen, die im Besitz des Staatsangehörigkeits-ausweises nach Artikel 116.1 GG sind.

Jedermannsrechte sind Rechte, die Staatenlose in einem Land erhalten, haben jedoch mit Bürgerrechten nichts zu tun. Bürgerrechte, die nur Deutsche erhalten, sind zum Beispiel folgende:

Artikel 8 GG: „Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich ohne Waffen zu versammeln“. Wie konnte man wohl so einfach die Occupy-Bewegung in Frankfurt niederknüppeln?

Artikel 11 GG: „Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im gesamten Bundesgebiet.“ Wieso darf man dann Hartz-4-Empfängern vorschreiben, dass diese Ihren Wohnort nicht verlassen dürfen, um dem Arbeitsmarkt uneingeschränkt zur Verfügung stehen zu können?

Artikel 12 GG: „Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen.“ Auch hier erleben wir täglich das Gegenteil auf den Ämtern bei Arbeitslosen.

Also, durch den Besitz der verwaltungstechnischen Staatsangehörigkeit nach StAG bekommen Sie das Privileg eines Bürgers zugesprochen. Das Recht zu wählen, das BGB anzuwenden und alle Deutschenrechte für sich zu beanspruchen. Mit dem Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit nach RuStAG ist Ihr Eigentum geschützt. Man kann Ihnen diese nicht so einfach aberkennen, denn diese basiert auf einer gültigen Verfassung, egal, wie alt diese schon ist. Die BRD tut also alles, um uns diese deutsche Staatsangehörigkeit zu verwehren oder schlecht zu reden. Ausländer, die in Deutschland leben, erhalten die deutsche Staatsan-gehörigkeit nach StAG, Sie als Deutscher selbst sind aber staatenlos. Im Gesetz zur Reform des Staatsan-gehörigkeitsgesetz vom 15.07.1999 verkündet im Bundesgesetzblatt Nummer 38 vom 23.07.1999 steht ganz klar das Ziel. Ich zitiere:

„Verbesserung der Integration der dauerhaft in der Bundesrepublik lebenden Ausländer und ihrer hier geborenen Kinder durch Erleichterung des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit.“

Bei der Lösung spricht man vom Erwerb nach „ius soli“, also dem Geburtsrecht, und zwar nach Artikel 116 Abs.1 des GG. Überlegen Sie mal, was das bedeutet? Wenn jetzt jeder, ob Ausländer oder Deutscher eine deutsche Staatsangehörigkeit haben möchte, und zwar nach „ius soli“, dem Recht nach Boden, und nicht dem „ius sanguinis“, dem Recht der Blutlinie, was bedeutet das? Mit „ius soli“ kann ich ein Land sehr schnell bevölkern, ich kann in einem Land gewachsene Strukturen sehr schnell zerstören und durch andere fremde Kulturen ersetzen, weil Recht des Bodens gilt, und nicht des Blutes. Das gleiche wurde mit den Indianern in den USA gemacht.

Im Einführungsgesetz (EG) zum BGB steht formuliert: EGBGB §50: „Die Reichsgesetze bleiben in Kraft.“

EGBG §5: „Wird auf das Recht des Staates verwiesen, dem eine Peron angehört, und gehört sie mehreren Staaten an, so ist das Recht desjenigen Staates anzuwenden, mit dem die Person am engsten verbunden ist, insbesondere durch ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder durch den Verlauf ihres Lebens. Ist die Person Deutscher, so geht diese Rechtsstellung vor.

Das bedeutet nichts anderes, als Deutscher, und nur als Deutscher haben Sie das Recht auf Recht. Dazu folgender Hinweis. Durch die Bundesbereinigungsgesetze wurde der Besatzungszustand in Deutschland in Kraft gehalten, somit hat auch ganz offiziell das SHAEF-Gesetz (Supreme Headquater Allied Expeditionary Forces) Wirksamkeit. Das SHAEF-Gesetz Nummer 42 ist besonders interessant:

„1. Vermögen innerhalb der besetzten Gebiete, das unmittelbar oder mittelbar, ganz oder teilweise im Eigentum oder unter Kontrolle der folgenden Personen steht, wird hiermit hinsichtlich Besitz oder Eigentumsrecht der Beschlagnahme, Weisung, Verwaltung, Aufsicht oder sonstigen Kontrollen durch die Militärregierung unterworfen: Regierungen, Staatsangehörige oder Einwohner von Staaten, mit Ausnahme des Deutschen Reiches …“.

In der HLKO, der Hager Landkriegsverordnung im Artikel 46 steht jedoch folgendes:

„Die Ehre und die Rechte der Familie, das Leben der Bürger und das Privateigentum sowie die religiösen Überzeugungen und gottesdienstlichen Handlungen sollen geachtet werden. Das Privateigentum darf nicht eingezogen werden.“

Ganz klare Worte. Nur wer in Besitz der Deutschen Staatsangehörigkeit des Deutschen Reiches ist, dessen Eigentum ist nach den SHAEF-Gesetzen geschützt. Durch Ihre Staatsangehörigkeit RuStAG ererben Sie das garantierte Recht auf hoheitliches Recht. Da die HLKO hoheitliches Recht ist, greift Artikel 46 bei Ihnen automatisch und Ihr Eigentum ist geschützt.

Im Bundesgesetzblatt 1976 Nr. 22 Art 27 steht: „Die Vertragsstaaten stellen jedem Staatenlosen, der sich in ihrem Hoheitsgebiet befindet und keinen gültigen Reiseausweis besitzt, einen Personalausweis aus.“

Der Staatenlose ist also nur Bewohner, kein Bürger mit Rechten. Und das Aufenthaltsgesetz §2 (1) sagt dazu: „Jeder, der nicht Deutscher im Sinne des Art. 116.1 des Grundgesetzes ist, ist Ausländer.“

Sind wir also Ausländer im eigenen Land? Haben Sie den Artikel 116.1 GG noch auf dem Schirm?

„Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volks-zugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.“

In dem Buch „Geheimsache Staatsangehörigkeit“ von Max Frei (unbedingt lesen als weiterführende Literatur) beschreibt Max von Frei in seinem Interview, wie man bei einem Neubau des Zentralarchive die Grundbuchauszüge nun mit Barcodes versieht und diese Dokumente nach Staatenlosen und Staatsangehörigen sortiert. Überlegen Sie mal, was das zu bedeuten haben könnte?

Wolfgang Schäuble hat bereits 2016 angekündigt, dass zur Rettung europäischer Banken das deutsche Sparvermögen hergenommen werden kann. Dazu gehören jedoch nicht nur Barvermögen, welches auf deutschen Bankkonten liegt, sondern auch Immobilien. Der Staat kann bei einem Staatenlosen ganz einfach eine Hypothek auf die Immobile von Ihnen machen, ohne Sie zu fragen. Sind Sie aber deutscher Staatsbürger mit nachgewiesener Abstammung, kann Ihnen so schnell nichts passieren.


https://www.youtube.com/watch?v=45s9aYJZSC8

Weiterführende gute Literatur sind ebenso die Bücher „Die BRD-GmbH“ von Dr. Klaus Maurer, „Steuerfreiheit statt Steuerflucht“ von Adrian Lessdorf., „Wenn das die Deutschen wüssten“ von Daniel Prinz und „Verraten, verkauft, verloren“ von Gabriele Schuster-Haslinger.

Auf der nächsten Seite finden Sie ein Dokument vom Bundespräsidialamt, indem as Justiziariat ganz klar definiert, dass das Völkerrecht und die HLKO Bestandteil des Völkerrechts sind und volle Gültigkeit besitzen.


Auszug aus dem Buch "Freiheit durch Wahrheit"

https://www.bod.de/buchshop/freiheit-durch-wahrheit-peter-freiherr-von-liechtenstein-9783751935296

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