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24. Der gelbe Schein

Aktualisiert: 8. Juni 2020


Der gelbe Schein wir immer seitens der Regierung mit Nazis in Verbindung gebracht. Sie sehen die Unwissenheit der Beamten schon daran, wenn Sie diesen Schein persönlich auf der Ausländerbehörde beantragen möchten. Sie werden ganz schief angesehen und man fragt als Erstes nach Ihren Motiven. Das geht keinen Behördenmitarbeiter etwas an, es wäre Ihr gutes Recht, diesen zu beantragen, Sie müssen sich nicht rechtfertigen. Die Beantragenden schreiben mittlerweile sogar bereits in die Anträge hinein, dass diese sich von nationalsozialistischem Gedankengut entfernen. Würde der Mitarbeiter auf der Behörde seinen Job richtig machen und wäre korrekt informiert, dann wüsste auch der, dass der beantragende Bürger im Grunde einen Nachweis für die Angehörigkeit des Staates 2.tes Deutsches Reich, also dem Kaiserreich erzielen will. Und das hat überhaupt nichts mit der Nazizeit gemein. Wussten Sie, dass man in gewissen beruflichen Situationen einen „Gelben Schein“ sogar benötigt?

Der Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit wird meiner Kenntnis nach beispielsweise verlangt bei Adoptionen mit Ausländerbeteiligung; bei Einbürgerungen von ausländischen Ehegatten; teilweise bei der Zulassung zum Staatsdienst, also auch als Politiker, zur Verbeamtung oder der staatlichen Zulassung für die Ausübung bestimmter Berufe wie z. B. der Approbation als Arzt oder Apotheker oder als Diplomat. Selbst der Bayrische Ministerpräsident musste in seiner Abstammung nachweisen, dass seine Vorfahren bis ins Königreich Bayern zurückliegen. Dann wären ja nach den Aussagen der Behörden sie selbst die Reichsbürger, ebenso alle Apotheker, Ärzte, Polizisten, höhere Militärs und Politiker. Fakt ist selbstverständlich, dass Sie mit dem Staatsangehörigkeitsausweis als Bürger mehr Rechte besitzen, als wenn Sie nur als Einwohner eines Landes sind. Jedoch gehen wir bei der Beantragung dieses Dokumentes ja auch wieder AGB´s mit der Regierung ein. Wir nutzen ihre Vordrucke und folgen ihre Vorgaben. Damit sind wir wieder in einer neuen Falle. Wenn die Befürworter des gelben Scheines recht hätten, dass er tatsächlich einen Unterschied macht, müssten die Behörden uns doch eigentlich anschließend Personalausweis und Reisepass abnehmen, denn die würden sich ja widersprechen. Tun sie aber nicht. Diese Urkunden werden nicht negiert. Der Mensch ist ein Souverän. Ein Souverän stellt keine Anträge, ein Souverän ordnet an, er erklärt in gültiger Amtssprache und Schrift, also in der Schrift Fraktur oder Handschriftlich. Wer denkt, es handele sich bei der Schrift Fraktur um ein Nazikonstrukt, der irrt. Es ist eine alte jüdische Handelsschrift. Es war sogar Führerbefehl, der die Anwendung untersagte. So werden Tatsachen gerne verdreht, die Umerziehung hat funktioniert. Es ist sogar so, dass unter den Nationalsozialisten unsere heutige Amtsschrift, Arial eingeführt wurde. Jetzt kann man sich ja mal fragen, wer hier nationalsozialistisches Gedankengut weiterverfolgt?

Falls Sie also unbedingt Ihre Abstammung herstellen möchten, tun Sie dies bitte über eine persönliche Willenserklärung und einer Personenstandserklärung, am besten notariell beglaubigt und mit einer Haager Apostille versehen.

Wir wissen, dass wir immer noch Besatzungskonstrukt unter den alliierten Streitkräften sind und die SHAEF-Gesetze weiterhin Gültigkeit besitzen.

Falls Sie als Ihrer Abstammung nach vor 1913 nachweisen können, ist es für Sie kein Problem, sich als Nachfahre in der Blutlinie, also ius sanguinis, zu bekennen und rechtswirksam zu definieren. Dabei gilt bei ehelich geborenen Kindern die väterliche Linie, bei unehelichen Kindern die mütterliche Blutlinie. Sie besitzen die wahrhafte Staatsangehörigkeit eines Gliedes/Bundesstaates der Deutschen Reichs, zum Beispiel des Freistaat Preußen gemäß §1 RuStaG vom 22.Juli 1913 und diesen kann Ihnen keiner entziehen, weil Sie diese durch Abstammung besitzen. Diese Rechte bestätigt auch der internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte.

Die Bundesrepublik Deutschland bestätigt, gemäß der Artikel 25, 116 Absatz 2 und 123 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (GG), diese frühere Staatsangehörigkeit der souveränen Glied-/Bundesstaaten des Deutschen Reichs und hat sie zu respektieren, weil Sie ein Abkömmling eines früheren Staatsangehörigen eines Glied-/Bundesstaates sind, deren Abkömmlingen wiederum ihre Staatsangehörigkeit aufgrund willkürlicher Umgestaltung des Staatsangehörigkeitsgesetzes, aus politischen Gründen in der Zeit des NS-Regimes/3. Reich, zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 08. Mai 1945 entzogen wurde, aber Sie als Abkömmling Ihren Wohnsitz im Geltungsbereich des Territoriums des Deutschen Reichs in den Grenzen von 1914, zwei Tage vor Ausbruch des 1. Weltkriegs genommen haben.

Die zuständigen Verwaltungsbehörden der Bundesrepublik Deutschland / Deutschland / Germany / BRD / Bund etc., sind selbst nicht berechtigt, die tatsächliche Staatsangehörigkeit in einem Glied-/ Bundesstaat, gemäß § 1 RuStAG vom 22. Juli 1913, eines völkervertragsrechtlich existierenden Staates, für Sie, den Mann/Weib vorname, aus dem Hause n a c h n a m e, festzustellen und verleihen gemäß nationalsozialistischen Gleichschaltungsgesetzen die deutsche Staats-angehörigkeit gemäß StAG vom 05. Februar 1934, welche nach weiteren Gleichschaltungen die Staatenlosigkeit bedeutet.

Die zuständigen Verwaltungsbehörden der Bundesrepublik Deutschland / Deutschland / Germany / BRD / Bund etc. pp., haben Ihren zum Ausdruck gebrachten entgegengesetzten Willen zu respektieren. Ihre Zugehörigkeit zur Bundesrepublik Deutschland / Deutschland / Germany / BRD / Bund etc., und zur Europäischen Union und der damit verbundenen, bisher vermuteten, bzw. deutschen Staatsangehörigkeit DEUTSCH / deutsch, ist daher nichtig!

Hervorgerufen durch unterlassene Aufklärung seitens der Verwaltung der Bundesrepublik Deutschland / Deutschland / Germany / BRD / Bund und ihrer Behörden, Stellen, Ämter, etc., bei Ihrer Beantragung des Personalausweises / Reisepasses / Führerscheines / etc., ist durch arglistige Täuschung seitens der Verwaltung der Bundesrepublik Deutschland / Deutschland / Germany / BRD / Bund und ihrer Behörden, Stellen, Ämter, etc., ein rechtswidriger Verwaltungsakt entstanden.

Mit diesem rechtswidrigen Verwaltungsakt wird gegen die international rechtsgültigen Genfer Konventionen, die Haager Landkriegsordnung, sowie gegen den Inhalt der Artikel 116 (2), 25, 28 (2) und (3), 123 und 139 des GG verstoßen. Außerdem wird gegen die gültigen Ausführungsgesetze (AzRR) verstoßen und gemäß dem Tillessen-Urteil in unzulässiger Weise national-sozialistisches Recht in Anwendung gebracht.

Unrechtmäßige Verwaltungsakte sind aufgrund von unrichtigen oder unvollständigen Angaben der Behörden, Verwaltungen, Stellen, Ämter, etc. pp., der Bundesrepublik Deutschland / Deutschland / Germany / BRD / Bund erlassen worden. Diese sind ganz mit Wirkung für die Zukunft und für die Vergangenheit zurückzunehmen.

Dabei muss die Behörde berücksichtigen, dass Völkervertragsrecht immer Vorrang vor Völkergewohnheitsrecht hat, siehe Artikel 25 GG, also deren AGB´s. Folgende völkerrechtliche Artikel und Gesetze haben dabei Berücksichtigung zu finden:


- Haager Abkommen einschließlich Haager Landkriegsordnung

- Genfer Konventionen,

- Völkerrecht und Völkerstrafrecht,

- SHAEF-Gesetze und SMAD-Befehle der Alliierten,

- Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte,

- UN-Resolution 61 / 295

- Europäische Menschenrechtskonventionen

- Ausführungsgesetze zur Restitution/Reorganisation des Deutschen Reichs im Geltungsbereich des Territoriums des Deutschen Reichs, in den Grenzen von 1914, zwei Tage vor Ausbruch des 1. Weltkriegs (AzRR)

Ihre anschließende Willensbeurkundung und Erklärungen sowie Handlungen sind seit Ihrer Geburt gemäß §1 staatlichem BGB, in Kraft seit 01. Januar 1900 und für die Zukunft bindend:

Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt.

Meine Empfehlung lautet, falls Sie ein Abkömmling eines der ehemaligen Bundesstaaten sind, sich Ihre Rechte als Staatsbürger und auch auf eigenen Grund und Boden wieder zurück zu holen, denn auch die BRinD kann als Treuhand-, bzw. Handelskonstrukt keine Bodenrechte des nach Urteil des BvG noch existierenden Kaiserreiches in deren Auftrag vergeben, da diese nicht der rechtmäßige Rechtsnachfolger ist. Versuchen Sie einmal über das Grundbuchamt oder einen Notar sich Ihr bezahltes Haus als Eigentum bestätigen zu lassen, das werden und können Sie nicht bekommen. Sie können ja auch schlecht den Garten Ihres Nachbarn einfach weiterverkaufen, er gehört Ihnen schlicht und ergreifend nicht.

Eine Registrierung und eine Meldepflicht Ihres Wohnsitzes in der Bundesrepublik Deutschland / Deutschland / Germany / BRD / Bund etc… besteht auch nicht mehr. Ihr überwiegender Aufenthaltsort liegt im Geltungsbereich, hier gibt es noch einen Geltungsbereich entgegen dem Grundgesetz, des Territoriums des Deutschen Reiches in den Grenzen von 1914, zwei Tage vor Ausbruch des 1. Weltkrieges im Staat Freistaat Preußen zum Beispiel. Ihre Zugehörigkeit zur Bundesrepublik Deutschland / Deutschland / Germany / BRD / Bund und in Folge der Europäischen Union, ist mit Wirkung für die Vergangenheit und für die Zukunft aufgehoben.


Auszug aus dem Buch "Freiheit durch Wahrheit".

https://www.bod.de/buchshop/freiheit-durch-wahrheit-peter-freiherr-von-liechtenstein-9783751935296

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