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27. Wo bleibt der Friedensvertrag?


Wussten Sie, dass von den Alliierten mit Deutschland bis heute noch kein Friedensvertrag geschlossen wurde und wir keine gültige Verfassung besitzen?

Deutschland hat 1945 den 2. Weltkrieg verloren, dass weiß jeder. Am 08. Mai 1945 wurde in Berlin-Karlshorst durch Herrn Keitel, Stumpf und Friedberg die militärische Kapitulation nach Artikel 35 der Haager Landkriegs-ordnung unterzeichnet. Also hatten wir ab dann Waffenstillstand. Die Regierung unter Admiral Dönitz wurde dann am 23. Mai 1945 festgesetzt. Von den Alliierten wurden die Grenzen neu festgelegt. Es galt als Referenz der Gebietszustand vom 31.12.1937, also eigentlich den Grenzen des 1. Deutschen Reiches von 1871. Im Potsdamer Abkommen wurde folgendes am 02.August 1945 festgelegt.:

„Die getroffene Vereinbarung über die Behandlung von Deutschland durch die Siegermächte sah die Aufteilung Deutschlands in den Grenzen vom 31.12.1937 in Besatzungszonen vor, setzte den interalliierten Kontrollrat in Berlin ein, unterstellte deutsche Ostgebiete polnischer und russischer Verwaltung bis zum Abschluss eines Friedensvertrages.“ So steht es im Knauers Lexikon.

Diesen Friedensvertrag gibt es bis heute nicht. Es ist also auf Basis des internationalen Völkerrechts und den Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes in 1959, 1973 und 1983 (siehe BVerfGE 35,257,261ff.) bis heute das „Deutsche Reich“ existent, und zwar in den Grenzen von 1937. Diese Grenzen wurden sogar von Roosevelt, Stalin und Churchill in der Konferenz von Jalta im Februar 1945 vereinbart.

Der Artikel 116 des Grundgesetztes (GG) in der Fassung von 2010 bestätigt das im Rahmen der Regelung über die Staatsangehörigkeit (RuStaG v. 1913). Man definierte auch hier den Begriff Deutschland in den Grenzen von 1937. Da nach der Haager Landkriegsordnung (HLKO) eine Siegermacht verpflichtet ist für Ruhe und Ordnung im Land zu sorgen, wurde das Grundgesetz verordnet. Ein Grundgesetz ist laut Haager Landkriegsordnung, Artikel 43 ein:

„Provisorium zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem militärisch besetzten Gebiet für eine bestimmte Zeit.“

Diese provisorische Natur finden wir dann tatsächlich auch im „Deutschen Grundgesetz“ wieder. Im Artikel 146 kommt klar zum Ausdruck:

„Dieses Grundgesetz, dass nach Vollendung der Freiheit und Einheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen wurde.“

Wie Sie wissen, ist das Grundgesetz bis heute noch da. Somit können wir logisch schlussfolgern, dass es bis heute noch keinen gültigen Friedensvertrag gibt, und ebenso keine Verfassung. Was ist also die Bundesrepublik Deutschland? Immer noch eine Besatzungsmacht?

Den provisorischen Charakter unterstrich auch Carlo Schmid von der SPD, Sprecher des parlamentarischen Rates, der das Grundgesetz mit ausarbeitete mit folgenden Worten:

„Wir haben unter Bestätigung der alliierten Vorbehalte das Grundgesetz zur Organisation der heute freigegebenen Hoheitsbefugnisse des deutschen Volkes in einem Teile Deutschlands zu beraten und zu beschließen. Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen. Wir haben keinen Staat zu errichten.“

Also, der Staat Bundesrepublik wurde niemals geschaffen, die Verfassung wurde nicht beschlossen, wir haben immer noch das Grundgesetz. Ein von der Haager Landkriegs-ordnung festgelegtes Instrument, um in einem besetzten Land für Ruhe und Ordnung zu sorgen. Es wurde bis heute keine Verfassung vom deutschen Volk ratifiziert. Dazu wird es wohl auch niemals kommen, denn damit würden die alten Grenzen von 1937 zur Debatte stehen. Verstehen Sie das Dilemma?

Und wir müssen immer wieder feststellen, dass die Deutsche Sprache sehr exakt ist. Überlegen Sie mal. Es heißt „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“.

Die BRD hat sich das Grundgesetz nicht selbst gegeben, es wurde ihr gegeben, sonst würde es heißen „der“. Carlo Schmid sagte ebenso zum Grundgesetz:

„Wir durften beim Grundgesetz nur noch Punkt und Komma setzen, der Rest wurde von den Alliierten diktiert“.

Konrad Adenauer sagte einmal:

„Wir sind keine Mandanten des deutschen Volkes, wir haben den Auftrag der Alliierten“.

Und Willy Brandt dazu:

„Dieses Grundgesetz haben uns die (US)-Amerikaner … auferlegt“.

Das unser geliebter Osten grenztechnisch noch immer die Mitte Deutschlands darstellt, sehen Sie auch in den Begriff wie dem „MDR“ verankert. Jetzt wissen Sie auch, warum der Mitteldeutsche Rundfunk so heißt. Nach den Grenzen von 1937 ist das die Mitte Deutschlands. Wir sind also genau genommen eine Verwaltungseinheit unter der Kontrolle der Alliierten, allerdings mit staatsähnlichen Strukturen. Es wird ja gerne behauptet, dass 1949 die drei westlichen Besatzungszonen in eine „Bundesrepublik Deutschland“ umgewandelt worden seien, das ist aber leider nicht so. Es wurde lediglich eine zusätzliche Rechtsebene geschaffen und eine fremdbestimmte Verwaltung namens „BRD“ im Gebiet der drei Besatzungszonen installiert. Die Besatzungszonen und das übrige Besatzungsrecht wurden nicht berührt oder aufgehoben.

Wenn irgendein Vertreter der BRinD also nun behauptet, dass das Besatzungsrecht nicht mehr in Kraft sein sollte, behauptet er also gleichzeitig, dass es die Bundesländer und die BRinD gar nicht mehr gibt. Und genau das würde tatsächlich geschehen, wenn das Besatzungsrecht aufgehoben werden würde, Bundesländer und BRinD wären von heute auf morgen nicht mehr existent. Frau Merkel und sämtliche Politiker wären arbeitslos. Das ist auch der Grund für „Die große Lüge der Wieder-vereinigung“. Dieses Kapitel kommt etwas später dran. Ein prominentes Beispiel für die Rechtsverbindlichkeit sind die Besatzungsrechte, die immer noch aktiv sind. Wie das „SHAEF“-Gesetz. Dr. Alexander Schalck-Golodkowski wurde in 36 Fällen im Jahr 1996 nach dem Militärregierungsgesetz (SHAEF) Nummer 53 beschuldigt.

Jetzt kommt der eine oder andere und sagt, dass das zwar alles ganz nett und korrekt ist, aber mit dem Fall der Mauer und den 2+4 Vertrag sich das geändert hat. Antwort: „Leider nein!“ 2+4 benennt die zwei Parteien Ost- und Westdeutschland, sowie die alliierten Mächte USA, Sowjetunion, England und Frankreich. Hätte damals eine Verfassung existiert, hätten wir niemals die Alliierten für diesen Vertrag benötigt. Auch hier zeigt sich ganz klar die Besatzung. Den vier Mächten konnte die Wiedervereinigung egal sein, bedeutete diese doch nichts anderes, als die Zusammenlegung von zwei Verwaltungs-gebieten. Die Protokollerklärung des Einigungsvertrages sieht so aus:

„Beide Seiten sind sich einig, dass die Feststellung des Vertrages unbeschadet der zum Zeitpunkt der Unterzeichnung noch bestehenden Rechte und Verantwortlichkeiten der vier Mächte in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes sowie der noch ausstehenden Ergebnisse der Gespräche über die äußeren Aspekte der Herstellung der Deutschen Einheit getroffen werden.“

Das Besatzungsrecht existiert also noch in vollem Umfang. Selbst Gregor Gysi wiess schon oft daraufhin in dem er sagte, dass der Sonderstatus Berlins (Groß-Berlins Art. 23 GG a.F.) erhalten bleibt. Im Artikel 1, Absatz 1 des 2+4 Vertrages sind alle Länder aufgezählt, die gemäß Artikel 23 GG Länder der BRinD werden sollen. Berlin war nicht dabei. Im Artikel 1, Absatz 2 steht, dass die 23 Bezirke von Berlin das Land Berlin bilden. Berlin hatte also seinen Sonderstatus behalten, dass meinte Gregor Gysi damit. Nirgendwo im Einigungsvertrag findet man aufgeführt, dass das Land Berlin ein Land der BRinD, gemäß Art. 23 GG werden wird. Selbst Helmut Kohl äußerte sich, dass Berlin auch in Zukunft kein konstitutiver Bestandteil Deutschlands werden würde. Bis heute gibt es kein einziges Dokument, welches belegt, dass Berlin überhaupt Bestandteil, geschweige denn Hauptstadt einer BRinD sei. Ohne Hauptstadt kein Staat. Echt jetzt? Es geht noch munter weiter. Am 17. Juni 1990, während einer Konferenz mit Vertretern der Alliierten und dem deutschen Vertreter in Paris, strich der damalige US-Außenminister James Baker III. den Artikel 23 des Grundgesetzes (GG). Wieso kann ein Amerikaner ein Gesetz des deutschen Grundgesetzes außer Kraft treten lassen? Weil wir natürlich immer noch Besatzungsmacht sind, sonst wäre das unmöglich. Artikel 23 hatte den Geltungsbereich geregelt, also welche Bundesländer angehören. Klingt jetzt erst mal nicht so tragisch, wenn da nicht etwas wäre, was der normale Bürger nicht weiß. Und zwar das ein Geltungsbereich definiert sein muss, um die Gültigkeit eines Grundgesetzes aufrecht zu erhalten. Dazu ein Zitat vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 17, 192 = DVBI 1964, 147):

„Jedermann muss, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können. Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen lässt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.“

Man will uns auf Wikipedia weismachen, dass das Grundgesetz als Verfassung gesehen werden kann, aber das ist grundlegend falsch, denn eine Verfassung ist es erst, wenn das deutsche Volk diese Gesetze ratifiziert hat, und das ist faktisch niemals geschehen. Selbst auf der Webseite der Bundeszentrale für politische Bildung steht das klar formuliert. Dort steht aber auch, dass trotz Nichtratifizierung es einfach in Vergessenheit geraten war, dass dieses nie verabschiedet worden ist, aber das macht es ja nicht rechtskräftig.

Michael Gorbatchow, den ich durch Einleitung der Abrüstung und Perestroika für einen Helden halte, wollte die besetzten Gebiete wieder an Deutschland zurückgeben. Das hätte Pommern, Ostpreußen und Schlesien beinhaltet. Dietrich Genscher und Helmut Kohl haben aber im Juli 1990 beharrlich den damaligen Ministerpräsidenten M.S. Gorbatchow angefleht, doch bitte unbedingt an der Oder-Neiße-Grenze festzuhalten. Denn nur durch die Angliederung von Pommern, Ostpreußen und Schlesien hätte es ein Gesamtdeutsches Volk geben können, welches eine Ratifizierung hätte geben können. Will man vielleicht gar keine Verfassung aktivieren?

Vielleicht ist das ja auch der Hauptgrund dafür, dass Angela Merkel so sehr an einer EU-Verfassung festhält, was dem Ende des deutschen Nationalstaates gleich-zusetzen wäre. Michael Gorbatchow gab ein Interview an den damaligen Übersetzer Ernst Albrecht Nagorny, indem Herr Nagorny ihn fragte, ob bei der Wiedervereinigung auch ehemalige unter fremder Verwaltung stehende ostdeutsche Gebiete eine Rolle spielen. Folgende Antwort wurde gegeben:

„Ja, das wollte ich. Wir hatten die Universität Moskau beauftragt, Pläne für die Wiedervereinigung von Deutschland mit seinen polnisch besetzten Teilen auszuarbeiten. Aber bei den 2+4-Verhandlungen musste ich zu meinem Erstaunen feststellen, dass Bundeskanzler Kohl und sein Außenminister Genscher die deutschen Ostgebiete Ostpreußen, Pommern und Schlesien gar nicht wollten. Die Polen waren bereit gewesen, die deutschen Provinzen an Deutschland zurückzugeben. Aber der deutsche Außenminister Genscher hat die polnische Regierung in Warschau bekniet, an der Oder-Neiße-Linie festzuhalten. „Die Deutschen akzeptieren diese Grenze“, waren seine Worte. Nur die DDR sollte angegliedert werden.

Darüber kann jetzt jeder Einzelne sich seine Gedanken machen, ich habe mir meine bereits dazu gemacht. Konrad Adenauer selbst sagte am 20. Oktober 1953 die Worte:

„Das deutsche Volk wird niemals die Oder-Neiße-Linie als Grenze anerkennen“!

Heute würde man Adenauer für diese Aussage als Rechtsextremen bezeichnen.

Jetzt wird es noch bunter. Der damalige an den Verhandlungen zum 2+4-Vertrag beteiligte polnische Außenminister Skubiszewski protestierte, dass durch diesen 2+4-Vertrag gar keine Friedensregelung realisiert wird, demzufolge eine Grenz- und Gebietsgarantie für die Republik Polen nicht gewährleitet sei. Dem Bundekanzleramt-Protokoll von Paris aus 1990 ist folgende Antwort zu entnehmen:

„Die Bundesrepublik Deutschland stimmt der Erklärung der vier Mächte zu und unterstreicht, dass die in dieser Erklärung erwähnten Ereignisse und Umstände nicht eintreten werden, d.h. ein Friedensvertrag oder eine Friedensregelung nicht beabsichtigt wird“

Protokoll 354 B II. Im Anschluss an dieses Kapitel habe ich das Originaldokument abgedruckt.

Hier noch ein Zitat von Barack Obama vom 05.06.2009 auf der Militärbasis in Ramstein:

„Germany is an occupied country, and it will stay that way!“

Deutschland ist ein besetztes Land, und das wird auch so bleiben.

Immer noch nicht sprachlos? Mir blieb die Spucke weg. Ebenso blieben trotz Einigungsvertrag viele Punkte mit Einschränkungen aus dem Deutschlandvertrag von 1952 bestehen. Die erste Einschränkung ist das Verbot über Volksentscheide zu militärischen Fragen. Somit haben wir auch kein Recht, den Abzug ausländischer Truppen zu verlangen. Ebenso darf Deutschland keine alleinige außenpolitische Entscheidung treffen, ohne die Siegermächte gefragt zu haben, und zwar so lange, bis es zu einem Friedensvertrag gekommen ist. Den gibt es wie erwähnt bis heute nicht. Wolfgang Schäuble selbst erwähnte am 18. November 2011, dass Deutschland seit 1945 nie wieder voll souverän gewesen sei. Sie wissen es alle da oben.

Das Ganze wirft natürlich eine Menge vieler neuer Fragen auf. Sind wir Deutschen denn Bürger der Bundesrepublik Deutschland, oder des Deutschen Reichs? Laut Grundgesetz, Artikel 116, gelten für die Bezeichnung „deutsch“ die Grenzen des Deutschen Reichs vom 31.12.1937. Ebenso steht in unserem Personalausweis bei Nationalität nicht „Bundesrepublik Deutschland (BRD)“, sondern einfach nur „deutsch“. Sonderlich. Jedes Land der Welt schreibt die Landesbezeichnung rein, nur wir nicht. Die Österreicher schreiben bei Staatsangehörigkeit nicht österreichisch rein, sondern „Österreich“, den Namen des Landes. Die Franzosen haben dort „Republic francais“ stehen, nicht Französisch. Die Bezeichnung Deutsch lässt leider tatsächlich auch offen, ob damit die Bundesrepublik Deutschland gemeint ist, oder das Deutsche Reich in den Grenzen vom 31.12.1937. In unserem Grundgesetz steht auch nichts von einer Bundesrepublik, kein Wort davon im Artikel 116. Sind unsere Gesetze überhaupt in Kraft und rechtsgültig? Besteht dadurch überhaupt eine Abgaben- und Steuerpflicht? Eine Menge weitere Fragen stellen sich. Interessant ist und bleibt nur, dass Menschen, welche bei Behörden kritisch hinterfragen, tatsächlich keine gültige gesetzliche Grundlage serviert bekommen, im Gegenteil. Solche Menschen werden als Problembürger, Rechte oder Reichsbürger diffamiert und abserviert. Das wirft natürlich noch mehr Fragen auf, auf die wir hier aber nicht näher eingehen möchten, das würde den Rahmen schlicht sprengen.



Auszug aus dem Buch"Freiheit durch Wahrheit". https://www.bod.de/buchshop/freiheit-durch-wahrheit-peter-freiherr-von-liechtenstein-9783751935296

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