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30. Freiheit durch Taufe


Am 20. Juli 1933 war es soweit. Der Vertrag des sogenannten Reichskonkordats wurde im Vatikan von Papst Pius XI, dem Reichspräsidenten Franz von Papen und dem Kardinalsstaatssekretär Eugenio Pacelli unterzeichnet. Franz von Papen überreichte Pacelli eine meterhohe Statue der Jungfrau Maria aus Meißener Porzellan als Geschenk zum feierlichen Tag. Beschlossen war der Staatskirchenvertrag, der bis heute Gültigkeit hat. Es gab bereits vorher schon Konkordate mit Preußen (1929), mit Baden (1932) und mit Bayern (1924). Diese blieben trotz des Reichskonkordats gültig.

Das bedeutet nichts anderes, als dass dieser noch gültige völkerrechtliche Vertrag den Bund, die Länder, die Verwaltungen, Gerichte und die Gesetzgebung insoweit bindet, dass diese nicht im Widerspruch zum kanonischen Recht stehen dürfen. Höherrangiges Recht bricht immer niederrangiges Recht.

Laut dem kanonischen Recht wurde der Papst als Stellvertreter auf Erden und Nachfolger Petri eingesetzt (Can. 330 und 204, §2), die Bischöfe wurden als Nachfolger der Apostel eingesetzt (Can. 204, §2). Es wurde kirchliche monarchische Hierarchie geschaffen und Christus setzte als Gesetzgeber die sieben Sakramente ein (Can. 840).

Die Staatskirche stellt eine der letzten noch existierenden Organisationen des Deutschen Reiches dar. Eine Taufbescheinigung, die viele von uns haben, ist ein amtliches Dokument der Staatskirche des Deutschen Reiches. Damit wird der Täufling und Inhaber der Bescheinigung dem Rechtskreis des Deutschen Reiches eingegliedert. Der Rechtskreis des Deutschen Reiches darf aber nicht im Widerspruch zum Kirchenrecht stehen.

Inwieweit hat das Ganze mit Freiheit zu tun? Nun, wie Sie in diesem Buch erfahren werden, oder schon erfahren haben, wird mit der Erstellung der Geburtsurkunde eine sogenannten „juristischen Person“, erschaffen, an dem der Bund sich reichlich bedient und diesen schamlos ausnutzt. Die Geburtsurkunde erschafft ein geborenes Wertpapier, dass von der Regierung unter anderem als Schuldschein zum Erhalt von Krediten genutzt wird. Die Taufe könnte tatsächlich eine Lösung in diesem Konflikt bieten.

Durch die Taufe ist jeder Mensch frei von Schuld gesprochen. Es wird ein neuer Mensch geboren und die Person erhält als Rüstung Jesus von Nazareth. Damit ist der alte Mensch, der vom Standesamt mit einer Geburtsurkunde als Person erschaffen wurde mit der Taufe gestorben. Man könnte den Taufschein also auch als amtlichen Totenschein des alten Menschen und der alten zugeordneten Person erklären. Nach kanonischem kirchlichem Recht sind alle Menschen in Christus gleich, also ohne Ansehen der Person. Damit verliert der Staat den Zugriff auf die Rechte und Pflichten dieser Person, denn niemand kann von einem Toten etwas fordern. Also können kein Finanzamt und keine Verwaltung etwas von Ihnen fordern. Jeder Mensch ist unantastbar, außer er verstößt gegen die göttlichen Gebote. Im Grunde würde das ebenso bedeuten, dass alle Ausweisdokumente des vermeintlichen Staates eine tote Person ausweisen, also ungültig sind. Und wie bereits erwähnt, dürfen die kanonischen Rechte und das Reichskonkordat nicht im Widerspruch zur staatlichen Gesetzgebung stehen.

Die Rechtsbelehrung dazu finden wir in Römer 6, 1-11 aus den Briefen des Paulus an die Römer:

„1 Was wollen wir hierzu sagen? Sollen wir denn in der Sünde beharren, damit die Gnade umso mächtiger werde? 2 Das sei ferne! Wir sind doch der Sünde gestorben. Wie können wir noch in ihr leben? 3 Oder wisst ihr nicht, dass alle, die wir auf Christus Jesus getauft sind, die sind in seinen Tod getauft? 4 So sind wir ja mit ihm begraben durch die Taufe in den Tod, auf dass, wie Christus auferweckt ist von den Toten durch die Herrlichkeit des Vaters, so auch wir in einem neuen Leben wandeln. 5 Denn wenn wir mit ihm zusammengewachsen sind, ihm gleich geworden in seinem Tod, so werden wir ihm auch in der Auferstehung gleich sein. 6 Wir wissen ja, dass unser alter Mensch mit ihm gekreuzigt ist, damit der Leib der Sünde vernichtet werde, sodass wir hinfort der Sünde nicht dienen. 7 Denn wer gestorben ist, der ist frei geworden von der Sünde. 8 Sind wir aber mit Christus gestorben, so glauben wir, dass wir auch mit ihm leben werden, 9 und wissen, dass Christus, von den Toten erweckt, hinfort nicht stirbt; der Tod wird hinfort nicht über ihn herrschen. 10 Denn was er gestorben ist, das ist er der Sünde gestorben ein für alle Mal; was er aber lebt, das lebt er Gott. 11 So auch ihr: Haltet euch für Menschen, die der Sünde gestorben sind und für Gott leben in Christus Jesus.“

Unser alter Mensch ist also gestorben, er wurde mitgekreuzigt (siehe V. 6), Gemeint ist sicherlich nicht im speziellen sein Körper, die menschliche Persönlichkeit, sondern vielmehr seine alte Natur, der Mensch wie er leibt und lebt mit all seinen Taten und Gedanken. Er unterliegt also nicht mehr dem Rechtssystem der BRinD und seine Forderungen sind illegitim. Mit der Wiedergeburt des Menschen bei der Taufe wird Jesus der wahre Herr des getauften Menschen. Mit der Taufe beginnt das übernatürliche Leben in Christus und das Recht der persönlichen Freiheit gegenüber der Willkür von Behörden. Der Mensch ist ebenso älter als der Staat, der Staat wurde vom Menschen erschaffen, der Mensch ist der Schöpfer des Staates. Ergo hat der Staat auch keine Macht über den Menschen, so wie wir auch keine Macht über unseren Schöpfer besitzen. Der Staat darf unmöglich willkürlich verfahren. Diese unantastbaren Rechte eines Menschen müssen allen irdischen Regierungen vorausgehen, da diese durch den Staat nicht aufgehoben werden können, es sind Gottes Gesetze.

In [§16 GVG] ist verankert, dass niemand seinem gesetzlichen Richter vorenthalten werden darf. Der gesetzliche Richter einer Christen ist nicht das weltliche Gericht. Canon 96 regelt den gesetzlichen Richter, denn er muss von der Kirche bestimmt werden: „Durch die Taufe wird der Mensch der Kirche Christi eingegliedert und wird in ihr zur Person mit den Pflichten und Rechten, die den Christen unter Beachtung ihrer jeweiligen Stellung eigen sind, soweit sie sich in der kirchlichen Gemeinschaft befinden und wenn nicht eine rechtmäßig verhängte Sanktion entgegensteht.“

Das Recht der katholischen Kirche steht also über dem des Staates. Diese Rechte wurden wie erklärt am 20. Juli 1933 im Reichskonkordat zwischen dem Deutschen Reich und dem Vatikan geregelt. Alle Kirchen, unabhängig von ihrer Konfession unterliegen auch der katholischen Kirche. Um das zu untermauern schauen wir uns mal einen richterlichen Eid in Deutschland an:

„Ich schwöre, dass Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen, so wahr mir Gotte helfe.“

Ohne Ansehen der Person bedeutet nichts anderes, als die Person vor sich als Mensch zu behandeln, was vor Gericht nicht geschieht. Es wird durch Einlassung des Angeklagten, also seiner Identifikation mit der juristischen Person, gerichtet. Ebenso schwört der Richter seinen Eid auf Gott. Wenn Sie also vor Gericht stehen und vor der Gerichtsverhandlung die Äußerung tätigen, dass Sie den richterlichen Eid annehmen und ihn für erhaltenen Wert akzeptieren, würde der Richter in den Rechtskreis des Menschen gezogen werden. Damit verpflichtet sich der Richter, nach göttlichen Vorgaben zu handeln, also nach den 10 Geboten. Aus dem Canon 196 und der Bulle „Auctorem fidei“ des Papst Pius VI. vom 28. August 1794 ergibt sich, dass die Gewalt der Kirche sich aus göttlicher Anordnung ableitet. Diese umgreift das Rechts- und Gewissensgebiet, welche die Lehr- und Zuchtgewalt, die Gesetzgebungs- und Verwaltungsmacht und die umfassende Gewalt sakramentaler und nicht sakramentaler Heilsvermittlung umfasst.

Die Christusgemeinde Freiberg schreibt auf seiner Webseite, dass der göttliche Weg nicht über Forderungen führt, sondern über das Erkennen der Wahrheit (Jo 8, 32). Paulus stellt in Römer 6 in den ersten 10 Versen keine einzige Forderung, sondern er erteilt eine Rechtsbelehrung. Die Taufe ist der Beginn der Christseins. Die Unterweisung in die Lehre der Apostel geschieht in einer bereits getauften und geisterfüllten Gemeinde, wodurch deutlich wird, dass die Glaubensbeziehung zu Jesus auch immer eine Beziehung zu seiner Gemeinde ist. Die Taufe geschieht durch einen Vertreter der Gemeinde, Privatfrömmigkeit scheidet von nun an aus. Die Taufe geschieht auf Jesus Christus. Der Höhepunkt des Lebens von Jesus lag in einem Sterben für die Sünden der Welt, so die Kirche. Hörer, die das Wort des Evangeliums hörten, ließen sich auf ihn, auf seinen Tod taufen (Apostelgeschichte 2, 37+38+41).

Weiter über die Rechtsfolgen eines Sterbefalles:

Die Aussage V. 2: „Wir starben der Sünde“ durchzieht den gesamten Abschnitt (V. 2,5,6,7,8,11). Paulus verwendet häufig das Bildwort vom geistlichen Sterben. Was ist gemeint? Das Sterben lässt sich ja unterschiedlich betrachten. Aus Sicht des Sterbenden und seiner Angehörigen steht eher der psychologische Aspekt (Abschied, Schmerz, Verlust, Trauer) im Vordergrund. Wenn ein Arzt einen Totenschein auszufüllen hat, sieht er den Sterbefall aus medizinischer Sicht. Paulus aber denkt an die Rechtsfolgen eines Sterbefalls (Rö 7, 1-6). Mit dem Tod erlischt jeder Anspruch an den Verstorbenen. Niemand kann noch etwas von ihm wollen, kein Finanzamt, kein Kreditgeber, kein Strafverfolger. Nur von einem Lebenden kann man etwas holen. Der Tote entwischt dem ganzen System von Verbindlichkeiten. Sterben verändert die Rechtslage radikal. Sterben ist Befreiung. Wir sind der Sünde gestorben ist unser Freiheitsschrei!

Unser alter Mensch wurde mitgekreuzigt (V. 6). Der alte Mensch ist unser ganzes Ich-haftes Wesen. Gemeint ist nicht speziell der menschliche Körper, die menschliche Persönlichkeit, sondern seine alte Natur, der ganze Mensch, wie er leibt und lebt, mit allem was er angerichtet und ausgerichtet hat, und dem er sich nicht mehr entziehen kann.

Das Königreich der Sünde existiert jedoch weiter. Seine Strukturen umgeben uns von allen Seiten. Das Böse belästigt uns. Es will uns ermüden, bis wir wieder so funktionieren wie früher. An dieser Stelle ist, wenn irgendwo, Widerstand zu leisten! Wir stehen zu diesem System in keiner Schuldigkeit mehr. Das System hat kein Anrecht mehr an uns, seine Forderungen sind illegal. Jesus ist unser legaler Herr! Wir werden nicht mehr im System dieser Welt der Sünde leben. Niemand kann zwei Leben gleichzeitig leben. Jesus gibt mir im Gläubigwerden nicht seinen kleinen Finger, um mir später, nach einer Extrabehandlung, zusätzlich alles zu schenken. Er gibt sich selbst und zwar ganz. Sein Sterben war rechtlich voll gültig und mein Glaube bekommt daran den vollen berechtigten Anteil. „Dieses geistliche Sterben ist durchschlagender, unwiderruflicher und weitgreifender als körperlicher Tod.“ (WStB, S. 141) Jo 5,24 erfüllt sich:

„Wer mein Wort hört und glaubt dem, der mich gesandt hat, ...ist vom Tode zum Leben hindurchgedrungen.“

Die Taufe bescheinigt amtlich unser Gestorbensein mit Jesus (WstB, S. 129). Das Mitbegrabensein hat göttliche Absicht, damit wir wie Christus aufgeweckt wurden von den Toten durch die Herrlichkeit des Vaters, ebenso auch wir in der Neuheit des Lebens wandeln. Dieses Gestorbensein mit Jesus bedeutet nicht Verwesung, sondern Verheißung. Der Gemeinschaft im Tod und Grab folgt die Lebensgemeinschaft in der Auferstehung. Es geht jetzt um eine Lebensqualität, die Jesus ans Licht gebracht hat.

„Ihr werdet die Wahrheit erkennen und die Wahrheit wird Euch frei machen“ Johannes 8, 32

Hier noch ein paar weitere Bibelzitate über das Taufen. Ich weiß, es gibt viele Menschen da draußen, welche nichts vom Taufen halten, weil sich viele mit den Taten der Kirche nicht mehr identifizieren können. Das kann man durchaus verstehen, jedoch besteht für mich ein Unterschied zwischen dem, was Jesus, Jahushuah, lehrte, und dem, was die Kirche daraus gemacht hat. Darüber habe ich ein eigens Buch mit dem Titel „Wenn das Jesus wüsste“ verfasst.

Apostelgeschichte 2, 38:

„Petrus sprach zu ihnen: Tut Buße und lasse sich ein jeglicher taufen auf den Namen Jesus Christus zur Vergebung der Sünden, so werdet ihr empfangen die Gabe des Heiligen Geistes.“

Wenn man eine Gabe hat, sollte man diese auch nutzen, oder? Es geht weiter mit Markus 16:16:

„Wer da glaubet und getauft wird, der wird selig werden, wer aber nicht glaubet, der wird verdammt werden.“

1. Korinther 15, 42-48:

„So ist es auch mit der Auferstehung der Toten. Was gesät wird, ist verweslich, was auferweckt wird, herrlich. Was gesät wird ist armselig, was auferweckt wird herrlich. Was gesät wird, ist schwach, was auferweckt wird, ist stark. Gesät wird ein irdischer Leib, auferweckt wird ein überirdischer Leib. Wenn es einen irdischen Leib gibt, gibt es auch einen überirdischen. So steht es auch in der Schrift: Adam, der erste Mensch, wurde ein irdisches Lebewesen. Der letzte Adam wurde lebendig machender Geist. Aber zuerst kommt das Irdische, dann das Überirdische. Der erste Mensch stammt von der Erde und ist Erde, der Zweite Mensch stammt vom Himmel. Wie der von der Erde irdisch war, so sind es auch seine Nachfahren. Und wie der vom Himmel himmlisch ist, so sind es auch seine Nachfahren.“

Auch hier können wir es lesen. Die Taufe ist der Tod des irdischen Menschen und zugleich die Auferstehung des Menschen in himmlischer Gestalt, in der Person des Jesus Christus, mit seinem Namen Jesus (Jahushuah) von Nazareth.

Matthäus 28, 18-20:

„Da trat Jesus auf sie zu und sagte zu ihnen: Mir ist gegeben alle Macht im Himmel und auf der Erde. Darum geht zu allen Völkern und macht alle Menschen zu meinen Jüngern. Tauft sie auf den Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes und lehrt sie, alles zu befolgen, was sich euch geboten habe. Seid gewiss, ich bin bei euch alle Tage bis ans Ende der Welt.“

Wir können uns fragen!

Ist die Taufe für mich etwas, dass der Vergangenheit angehört, dass ein einem bestimmten Datum, nach dem ihr euch heute erkundigen werdet, isoliert dasteht, oder ist sie eine lebendige Wirklichkeit, die in jedem Augenblick meine Gegenwart betrifft? Fühlst Du Dich stark, in der Kraft, die Christus Dir durch seinen Tod und seine Auferstehung schenkt? Oder fühlst Du Dich niedergeschlagen, kraftlos? Die Taufe gibt Kraft und gibt Licht. Fühlst Du Dich erleuchtet in diesem Licht das von Jahuschuah (Jesus) kommt? Bist Du ein Mann oder ein Weib des Lichts? Oder bist Du eine finstere Person, ohne das Licht Jesu? Man muss die Gnade der Taufe, die ein Geschenk ist, ergreifen und zum Licht für alle werden!

Die rechtliche Seite

Wie bereits gelesen, hat das Reichskonkordat weiterhin volle Gültigkeit in Deutschland. Dazu zitiere ich Ihnen zuerst einmal das Grundgesetz, Artikel 4:

1. „Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.“

2. Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

Auszug aus der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 28.06.1950, zitiert mit Stand vom 06.05.2017:

1. Die Bestimmungen der Verträge mit der Katholischen Kirche und der Evangelischen Kirche der Altpreußischen Union, die im früheren Freistaat Preußen Geltung hatten, werden für die Gebiete des Landes Nordrhein-Westfalen, die zum ehemaligen Preußen gehörten, als geltendes Recht anerkannt.

Das deutsche Grundgesetz regelt in Artikel 25, dass die allgemeinen Regeln des Völkerrechts Bestandteil des Bundesrechts sind:

1. Die allgemeinen Regeln des Völkerrechts sind Bestandteil des Bundesrechts

2. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.

Es ist das Recht und die Pflicht eines jeden Christen, also eines jeden durch den Akt der Taufe wiedergeborenen Menschen, im heiligen Auftrag Widerstand gegen jegliche Art Staatsgewalt zu leisten, welche gegen das Naturrecht und die zehn Gebote verstoßen oder aushebeln.

Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 1957 - 2 BVG 1/55 wurde die Geltung des Reichskonkordats geprüft und festgestellt, dass das Reichskonkordat gültig zustande gekommen ist und in innerstaatliches Recht transformiert ist. Es hat laut Bundesverfassungsgericht ebenso wenig durch den Zusammenbruch 1945 und das Besatzungsregime an Geltung eingebüßt, es ist heute noch kraft der Identität der Bundesrepublik mit dem Reich zwischen der Bundesrepublik und dem Heiligen Stuhl verbindlich. Für Bund und Länder ist das Reichskonkordat völkerrechtlich bindend.

Was unsere Gerichtsbarkeit betrifft wird es richtig spannend, wenn man im kanonischen Recht, dem „juris canonici“ im Canon 1407 §1 nachliest:

„Niemand kann in erster Instanz belangt werden außer vor einem kirchlichen Richter“

Des Weiteren ein Auszug aus dem Buch des Generalvikar Dr. theol. Erwin von Kienitz auf Seite 71:

„Aus göttlicher Anordnung leitet sich die Gewalt der Kirche ab, die das Rechts- und Gewissensgebiet in gleicher Weise umgreift und die sich näherhin als Lehr- und Zuchtgewalt, als Gesetzgebungs- und Verwaltungsmacht charakterisiert und in gleicher Weise auch die umfassende Gewalt sakramentaler und nicht sakramentaler Heilsvermittlung in sich birgt.“

Papst Pius XI. äußerte klar und deutlich, dass es gewisse Rechte der Freiheit gibt, welche die Kirche Kraft ihres Amtes schützen und verteidigen muss. So bekämpft die Kirche ebenso jede andere Staatsauffassung, die behauptet der Staat sei Selbstzweck und genüge sich selbst. Er bekräftigte, dass die Staatsgewalt nicht willkürlich verfahren darf und dass das naturgegebene Recht auf Sondereigentum und Erbrecht immer unberührt und unverletzt bleiben müssen, da der Staat es zu entziehen keine Macht hat.

„Der Mensch ist älter als der Staat“

Der Mensch hat den Staat erschaffen, also kann er unmöglich mehr Rechte besitzen als der Mensch selbst, sowie Gott den Menschen erschaffen hat und der Mensch nicht mehr Rechte als Gott besitzen kann. Und darum hatte auch schon Papst Leon XIII. betont, dass der Staat das Vermögen seiner Bürger nicht durch steuerliche Überlastung aufzehren darf.

Unsere Wahrheit, Gottes Wahrheit

Die folgenden Zeilen stammen aus der Feder von Dietrich Bonnhoefer. Wer ihn nicht kennt. Dietrich Bonnhoefers Name steht für Zivilcourage, gelebtes Christsein und politischen Widerstand. Er befand sich zur Zeit der Nationalsozialisten in der kirchlichen Opposition und der Anti-Nazi-Bewegung bis er kurz vor Kriegsende im Lager Flossenbürg von den Nazis erhängt wurde:

„Die Wahrheit wird euch freimachen (Johannes 8, 32). Nicht unsere Tat, unser Mut, unsere Kraft, unser Volk, unsere Wahrheit, sondern Gottes Wahrheit allein. … Gottes Wahrheit allein aber lässt mich den Anderen sehen. Sie richtet meinen in mich verbogenen Blick über sich hinaus und zeigt ihm den anderen Menschen. Und indem sie das tut, tut sie an mir die Tat der Liebe, der Gnade Gottes. Sie vernichtet unsere Lüge und schafft die Wahrheit. Sie vernichtet den Hass und schafft die Liebe. Gottes Wahrheit ist Gottes Liebe und Gottes Liebe macht uns frei von uns selbst für den andern. Frei sein heißt nichts anders, als in der Liebe sein. Und in der Liebe sein heißt nichts anderes, als in der Wahrheit Gottes sein. Der Mensch, der liebt, weil er durch die Wahrheit Gottes frei gemacht ist, ist der revolutionärste Mensch auf Erden. Er ist der Umsturz aller Werte, er ist der Sprengstoff der menschlichen Gesellschaft, er ist der gefährlichste Mensch. Denn er hat erkannt, dass die Menschen im Tiefsten verlogen sind. Und er ist jederzeit bereit, das Licht der Wahrheit auf sie fallen zu lassen – und dies eben um der Liebe willen. … Gott, bewahre uns, dass wir kein lügnerisches Bild der Freiheit erträumen und in der Liebe bleiben.“


Auszug aus dem Buch "Freiheit durch Wahrheit".

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