33. Staatenlos und noch immer besetzt!
Aktualisiert: 22. Juni 2020

Wir haben gelesen, dass es kein Datum gibt, an dem das Deutsche Reich jemals untergegangen wäre. Das Deutsche Reich besteht bis zum heutigen Tage fort. So hat es unter anderem auch das Bundesverfassungsgericht bestätigt, und zwar am 31.07.1973 mit den Worten, dass der Staat Deutsches Reich in seinen Grenzen vom 31.12.1937 rechtlich fortbesteht, tatsächlich aber aufgrund Organisationsmangels nicht handlungsfähig sei. Die BRD ist nicht der Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches. Die Alliierten hatten auch die Grenzen vom 31.12.1937 völkerrechtlich anerkannt, siehe SHAEF (Supreme Headquarter Allied Expeditionary Forces) Gesetz Nummer 52, Artikel VII. Das sogenannte Verdrängungsprinzip lässt es auch nicht zu, dass die BRD das Deutsche Reich verdrängt hätte. Und dass die Bundesrepublik Deutschland kein Staat ist, habe ich Ihnen in diesem Buch schon mehrfach begründet ausgeführt.
Laut Grundgesetz ist auch heute noch jeder Deutscher, welcher in den völkerrechtlich anerkannten Grenzen vom 31.12.1937 geboren ist. Vom 08. bis zum 10. Juli 1948 berieten die Ministerpräsidenten in Koblenz über die Frankfurter Dokumente der Alliierten. Diese verweigerten aber, dem deutschen Volk den Entwurf des Grundgesetzes vorzulegen. Im Schreiben an die Militärgouverneure vom 10. Juli 1948 teilten die Ministerpräsidenten folgendes mit:
„Ein Volksentscheid würde dem Grundgesetz ein Gewicht verleihen, dass nur einer endgültigen Verfassung zukommen sollte. Eine Verfassung kann nur dann geschaffen werden, wenn das gesamte deutsche Volk in freier Selbstbestimmung darüber entscheiden kann.“
Bis heute haben diese Bedenken immer noch volle Gültigkeit. Denn hätte man damals eine endgültige Verfassung erstellt, wäre die Ausgrenzung der Ostgebiete nicht mehr reversibel. Von daher gab es keine verfassungsgebende Versammlung, sondern einen parlamentarischen Rat zur Ausarbeitung eines Grundgesetzes.
So ist es auch im Grundgesetz in Artikel 146 zu lesen:
„Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“
Die Grenzen vom 31.12.1937 werden ebenso im Grundgesetz erwähnt, siehe Artikel 116 GG:
„(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.“
Dann kamen im Jahr 1990 die Verhandlungen zum 2+4 Vertrag, korrekt genannt: „Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland.“ Mit dabei waren die vier Besatzungsmächte und die Weisungsempfänger BRD und DDR. Die Verhandlungen fanden am 17.07.1990 statt. Den Coup landete der US-Außenminister James Baker. Er löschte den Artikel 23 des Grundgesetzes inkl. Präambel zum 18.07.1990 0:00 Uhr. Dadurch wurde der Geltungsbereich des Grundgesetzes aufgehoben, womit das Gesetz keine Gültigkeit mehr besitzt. Durch Weisung erlosch ebenso die Verfassung der DDR zum 18.07.1990. Sie haben richtig gehört, die DDR hatte tatsächlich eine Verfassung, meiner Kenntnis nach lag die alte preußische Verfassung zu Grunde. Wenn die BRD also der DDR beigetreten wäre, hätten wir in deren Verfassung eintreten können. Wenn aktuell überhaupt noch eine Verfassung gültig ist, ist es nicht die Weimarer Verfassung von 1919, da diese uns durch die Siegermächte des Ersten Weltkrieges diktiert wurde, sondern die Verfassung vom 16.04.1871, gültig, wenngleich auch nicht gelebt. Der Nationalstaat des Deutschen Volkes ist also das Deutsche Reich. Um Ihnen den weiterhin gültigen Besatzungsstatus etwas zu untermalen, zitiere ich Ihnen gerne unser Grundgesetz, indem das neunmal verankert ist.
Artikel 79 GG:
„...die Vorbereitung einer Friedensregelung oder den Abbau einer besatzungsrechtlichen Ordnung zum Gegenstand haben...“
Artikel 120 GG:
„Der Bund trägt die Aufwendungen für die Besatzungskosten.“
Artikel 125 GG:
„1. Soweit ist es innerhalb einer oder mehrerer Besatzungszonen einheitlich gilt, ...“
Artikel 127 GG:
„...vereinigtes Wirtschaftsgebiet...“ Ebenso spricht man in diesem Artikel von den Ländern Groß-Berlin, Württemberg-Hohenzollern und Baden. Wer hat denn da geschlafen bei der Ausformulierung, oder war das so gewollt?
Artikel 130 GG:
„... sowie die Betriebsvereinigung der südwestdeutschen Eisenbahnen und der Verwaltungsrat für das Post- und Fernmeldewesen für das französische Besatzungsgebiet...“
Artikel 133 GG:
„Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.“
Artikel 135a GG:
„...zur Durchführung von Anordnungen der Besatzungsmächte...“
Artikel 139 GG:
„Die zur Befreiung des Deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.“ Gemeint sind hier die SHAEF-Gesetze und die SMAD-Befehle.
Artikel 146 GG:
„Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte Deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“
Kennen Sie das Übereinkommen über die Rechtstellung der Staatenlosen, das Staatenlosenübereinkommen vom 28.09.1954. Dieses wurde tatsächlich im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBL. 1976 II S.474), ist also fester Bestandteil unserer anerkannten Gesetze.
Dort ist im Artikel 27 folgendes vereinbart:
„Die Vertragsstaaten stellen jedem Staatenlosen, der sich in ihrem Hoheitsgebiet befindet und keinen gültigen Reiseausweis besitzt, einen Personalausweis aus.“
Fest steht, dass jeder, dem ein Personalausweis ausgestellt wird, unter das Staatenlosenübereinkommen fällt.
Jetzt schauen Sie sich einmal Ihren Reisepass an. Ganz oben steht „Europäische Union“, darunter „Bundesrepublik Deutschland“. Was bedeutet das? Erst einmal steht das Wort Europäische Union ganz oben. Weisen wir uns damit aus, erkennen wir unsere Zugehörigkeit zur EU an und unterwerfen uns deren Verordnungen inklusive Impfgesetze etc...
Das wir nicht nur Staatenlos, sondern auch rechtslos gestellt sind, zeigt auch die Streichung der Paragraphen 3-6 im Bürgerlichen Gesetzbuch BGB. Im Paragraphen 6 war folgendes verankert:
§6 BGB – alte Fassung:
Entmündigt werden kann:
1. wer infolge von Geisteskrankheit...seine Angelegenheiten nicht zu besorgen vermag
2. wer durch Verschwendung ... der Gefahr des Notstandes aussetzt
3. wer infolge von Trunksucht seine Angelegenheiten nicht mehr zu besorgen vermag oder ...
Alleine die Tatsache, dass dieser Paragraph gestrichen wurde, unterstreicht, dass wir alle bereits entmündigt sind. Auch der Paragraph 8 im BGBEG wurde der Entmündigungsparagraph aufgehoben. Mit der Ausstellung unserer Geburtsurkunde wurden wir entmündigt.
Seit Gründung des Kaiserreiches in 1871 wurden einige Kolonien gegründet, die sich ja nicht auf deutschem Boden befanden. Es gab die sogenannte Reichs- und Staatsangehörigkeit (RuStaG). Es gab die Zugehörigkeit zu einem Staat, Preußen, Bayern, Sachsen etc. ..., und es gab die Angehörigkeit zum Reich. Somit konnte man durch die unmittelbare Reichsangehörigkeit auch Einwohner von Kolonien einbürgern.
1934 jedoch wurde durch Adolf Hitler nur noch eine Staatsangehörigkeit erlaubt, die Reichsangehörigkeit. Diese Verordnung wurde diktatorisch unter Zwang im Faschismus verordnet.
Deutsche gelten aber tatsächlich immer noch als Preußen, Bayern, Sachsen etc., sofern sie nach dem 08. Mai 1945 Ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben, siehe Artikel 116 GG, und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben. Jetzt spaziert man aber als Minderjähriger zum Einwohnermeldeamt und beantragt seinen Personalausweis, was als Wille zur Zugehörigkeit zur BRD gewertet wird. Haben Sie bisher Ihren entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht? Ab da waren Sie definitiv staatenlos. Aber es gibt eine Rettung. Die Paragraphen 166 und 119 des Bürgerlichen Gesetzbuches.
§116 BGB:
„Eine Willenserklärung ist deshalb nichtig, weil sich der Erklärende insgeheim vorbehält, das Erklärende nicht zu wollen. Die Erklärung ist nichtig, wenn sie einem anderen gegenüber abzugeben ist und dieser den Vorbehalt kennt.“
§119 BGB:
„Wer bei einer Abgabe einer Willenserklärung über den Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.“
Sie haben die rechtlichen Folgen nicht erklärt bekommen und waren zudem auch noch minderjährig. Jeder logisch, normal denkende und freiheitsliebende Mensch würde bei Kenntnis der Sachlage niemals einen Personalausweis beantragen. Ein Mensch ist keine Person, er ist keine Sache und kein Handelsgut einer Nichtregierungsorganisation. Dies verstößt gegen Artikel 16 des Grundgesetztes:
„1 Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. 2Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.“
§123 BGB, Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung: „Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten.“
§44 VwVfG, Nichtigkeit des Verwaltungsaktes:
„Ein Verwaltungsakt ist nichtig, soweit er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offensichtlich ist.“
Ebenso verstößt es gegen Artikel 6, 15 und 20 der Erklärung der Menschenrechte, die scheinbar von sämtlichen Körperschaften dieser Regierung ignoriert werden. Artikel 6:
„Jeder Mensch hat überall Anspruch auf Anerkennung als Rechtsperson.“
Artikel 15:
„Jeder Mensch hat Anspruch auf Staatsangehörigkeit. Niemand darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch ihm das Recht versagt werden, seine Staatsangehörigkeit zu wechseln.“
Artikel 20:
„Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.“
Erschwerend kommt hinzu, dass ein Personalausweis kein Dokument darstellt, da dieser nicht die absolute Grundvoraussetzung erfüllt unterschrieben zu sein. Eine Personenstandänderung seitens der BRinD nach Gleichschaltungsgesetz des Faschismus kann unmöglich durchgeführt werden. Es ist nach Artikel 116, Absatz 2 des GG nicht ausführbar. Dadurch, dass es trotzdem gemacht wird, ergibt sich der Straftatbestand der Täuschung im Rechtsverkehr, Nötigung durch Unterlassung (Nichtaufklärung) und Nötigung durch Drohung (Bußgelder). Ebenso ergibt sich eine Haftung und Schadensersatz nach §823 und §839 gegen alle handelnden Personen von Körperschaften der BRinD.
Auszug aus dem Buch "Freiheit durch Wahrheit".
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