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36. GEZ/Beitragsservice illegal - Anleitung

GEZ - Beitragsservice


Sämtliche Bescheide gegen Sie sind rechtswidrig, da die Rechtsgrundlage, der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag gegen das Grundgesetz verstößt. Der Rundfunkbeitrag ist nicht als Beitrag, sondern als Steuer zu werten. Ein Beitrag ist immer verbunden mit einem individualisierbaren Vorteil für eine bestimmte Gruppe. Der Beitrag muss aber auch von Haushalten entrichtet werden, welche keine Empfangsmöglichkeit besitzen, somit ist eine Qualifizierung als Beitrag unzulässig. Entrichten ist auch interessantes Wort. Zu Richten setzt immer ein Urteil voraus. Sie wurden also ohne Ihr Wissen geurteilt und werden jetzt gerichtet. Es handelt sich doch viel eher um eine Steuer nach §1 der Abgabenordnung. Alle Voraussetzungen, eine Geldleistung ohne besondere Gegenleistung zur Erzielung von Einnahmen zu generieren, sind erfüllt. Die rechtliche Kompetenz für eine bundesweite, nicht den Ländern zufließende Steuer liegt jedoch nach Artikel 105 ff des Grundgesetzes beim Bund, nicht bei den Gebühreneintreibern.


Ebenso wird der Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 3 des Grundgesetzes verletzt. Aktuell verfügen rund 95% aller Haushalte über einen Fernsehanschluss, da sind 5% ohne. Wir haben ebenso aktuell 83,15 Millionen Einwohner in der BRD. 5% ist immerhin eine Zahl von 4,16 Millionen Menschen, die ohne Fernseher leben. Von Gleichbehandlung im Sinne des Artikel 3 des Grundgesetzes kann wohl keine Rede mehr sein. Die Entscheidung von 4,16 Millionen Menschen, sich nicht der Zwangsverordnung zu unterwerfen muss nach Artikel 2, Absatz 1 des Grundgesetzes respektiert werden:

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

Bereits aus dem Impressum ist zu schließen, dass es sich beim Beitragsservice um ein nach HGB und BGB handelndes Unternehmen handelt, welches eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ausweist. Schon in Wikipedia ist zu lesen:

„Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (abgekürzt USt-IdNr. in Deutschland oder UID[1] in Österreich) ist eine eindeutige EU-weite Kennzeichnung eines Umsatzsteuerpflichtigen. Sie dient innerhalb des Europäischen Binnenmarktes zur Abrechnung der Umsatzsteuer durch die Finanzämter. Benötigt wird sie von jedem Unternehmer, der Waren oder Dienstleistungen innerhalb des Gebiets der Europäischen Union liefern oder erwerben möchte.“

Ebenso besitzt der Beitragsservice über eine D.U.N.S-Nummer (UPIK), worüber wir bereits im letzten Band gesprochen haben. Die Nummer des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice lautet 34-447-4861. Man kann bereits hier schon strafbares Handeln durch Täuschung im Rechtsverkehr vermuten.

Es wären im Zuge dessen folgende Fragen an den Beitragsservice zu stellen:


1. Beweisen Sie, dass der Unterzeichner als Mensch ohne jede Vertragsverpflichtung oder unwidersprochenen Willenserklärungen irgendwelche Pflichten Ihnen gegenüber hat oder haben könnte.

2. Beweisen Sie, dass der Unterzeichner Staatsbürger einer Bundesrepublik Deutschland ist.

3. Woher leiten Sie es rechtlich ab dem Unterzeichner gegenüber hoheitlich auftreten zu können?

4. Senden Sie mir eine Kopie der Gründungsurkunde eines Staates Bundesrepublik Deutschland zu.

5. Beweisen Sie mir mittels Gründungsurkunde, dass die Bundesrepublik Deutschland nach der völkerrechtlichen Definition und Konvention von Montevideo 1933 ein Staat ist.

6. Beweisen Sie die juristische Möglichkeit, dass ich als unbeteiligter Dritter durch Zwang betroffen sein könnte, wenn zwei andere einen Vertrag schließen. Hier verweist der Verfasser auf §58 (1) des VwVfG. „Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, der in Rechte eines Dritten eingreift, wird erst wirksam, wenn der Dritte schriftlich zugestimmt hat.“

7. Zeigen Sie bitte ausführlich auf, auf welcher rechtlichen Grundlage Sie entsprechend Artikel 22,23 und 24 des Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz (1. BMJBBG) G.v. 19.04.2006 BGBl. I S. 866 (Nr. 18) mir gegenüber agieren wollen.


Was nun die handelsrechtliche Komponente betrifft, gibt es meinerseits keinen Antrag, keinen Vertrag und keine Handlung, die darauf schließen könnte. Anderenfalls erbringen Sie mir bitte die Beweise über eine Dokumentenvorlage mit meiner Unterschrift, die als Annahme handelsrechtlicher Angebote und Verträge interpretierbar wäre.

Sie erhalten nach Völkerrecht BKO 51/56c 21 Tage nach Eingang dieses Schreibens Zeit, zu jedem der Fragen des Unterzeichners vollumfänglich zu beantworten und Ihre Darstellungen unwiderlegbar zu beweisen. Sollte ich bis dahin keine Nachricht von Ihnen erhalten, gehe ich in der Summe nachstehender Punkte davon aus, dass

a) Sie nicht hoheitlich arbeiten und b) es keine bestehenden Vertragsverhältnisse zwischen uns gibt und c) es sich in Ihrem Scheiben maximal um ein Vertragsangebot handelt und d) Sie nach HGB und BGB tätig sind.


Damit gilt gleichzeitig immer mein Angebot als angenommen, insbesondere dann, wenn unbeachtlich aller Ausführungen alte Angebote wiederholt oder neue zugestellt werden. Ebenso lässt der Anfangsverdacht der Täuschung in Ihrem Geschäftsgebaren bereits jetzt schon auf eine strafrechtliche Relevanz hinweisen. Die Weitergabe des Vorganges an internationale Strafverfolgungsbehörden bleibt vorbehalten.

Wegen alldem wird Ihnen auch Ihre Unterschrift (falls vorhanden) nicht geglaubt.

Bitte legitimieren Sie sich in Ihren weiteren Schreiben in Kopie Ihres Passes oder Personalausweises, ansonsten nimmt sich der Unterzeichner das Recht, eine Feststellungsklage zu erheben.

Falls Sie wie im späteren Teil des Buches sich eigene AGBs als privatautonomer Mensch zugelegt haben, wäre im Anschluss noch folgender Hinweis möglich:

Auf Grundlage Ihres Schreibens nimmt der Signierende Sie als Geschäftspartner nach den AGBs des Unterzeichners durch konkludentes Handeln an. Den Vertrag dazu nehmen Sie dadurch an, dass Sie den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice vertretend, mit mir gehandelt haben. Das könnten Sie auch sein lassen. Genauso wenig sind von der Seite des Unterzeichners Geschäftsbeziehungen zu Ihnen weder gewünscht, noch beabsichtigt.


Auszug aus dem Buch "Freiheit durch Wahrheit".


https://www.bod.de/buchshop/freiheit-durch-wahrheit-peter-freiherr-von-liechtenstein-9783751935296

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