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39. Zwangsvollstreckung aufgehoben



Zwangsvollstreckung aufgehoben

Aufhebung des Gesetzes zur Zwangsvollstreckung: Laut Bundesgesetzblatt Teil 1, Artikel 56, 319-10. Die Zwangsvollstreckung ist grundsätzlich unzulässig, weil das Gesetz über die Zwangsvollstreckung aufgehoben wurde. (BGBL. 2006, Seite 875, Teil 1, Nr. 18 vom 24.04.2006) Artikel 56 (310-10).

Nun kommen wir jetzt zu Artikel 20 GG, Absatz 4:

„Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“

Und wenn Sie sich nun zur Wehr setzen sollten, könnte man direkt §32 StGB zitieren:

Notwehr

(1) „Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.“

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwehren.“

Natürlich wehren wir uns nur mit Schreiben und Klagen, nicht mit körperlicher Gewalt. Das ist Sache derer, die nationalsozialistische Gesetze zur Anwendung bringen.

Da es aber keinen Staat gibt, kann es keine Staatskasse geben. Wenn Sie also irgendwann eine Entschädigung erzielen wollen, wird das wahrscheinlich nur darüber gehen, dass wir die Verantwortlichen Anwender dieser mafiösen Struktur, also alle Beamten, Staatsanwälte, Richter und Unterstützer in die private Haftung mit ihrem vollen Hab und Gut nehmen. Die Ausrede „Ich habe nur Befehle von oben ausgeführt“ existiert seit 1945 nicht mehr. Warten wir also mal ab, ob wir tatsächlich nicht einmal die Erstellung eines wahren Rechtsstaates erleben werden. Einem Staat, in dem wirklich die Macht vom Volk ausgeht. Viele Beamte sind so in Panik und Angst, dass diese sich hinter ihren Schreibtischen verstecken und ihre Schreiben nicht mehr unterzeichnen. Maschinelle erstellte Schreiben sind niemals ohne Unterschrift gültig, lassen Sie sich da nichts anderes erzählen. Die haben alle Angst vor persönlicher Haftung. Wenn ein Beamter also kein Beamter mehr ist, kann er auch keine Amtsperson sein, damit kann er auch niemals hoheitliche Befugnisse haben oder zu hoheitlichem Handeln befugt sein. Damit wäre die Täuschung im Rechtsverkehr nach §267 (Urkundenfälschung) und §270 StGB (Täuschung im Rechtsverkehr) nachgewiesen. Dazu kommen noch §240 und §241 Abs. 2 des StGB, denn die Anmaßung als Amtsperson mit Drohung und Nötigung ist strafbar. Der Tatbestand des Betruges nach §263 des StGB durch die Verschaffung von Vermögensvorteilen durch Vortäuschung falscher Tatsachen ist ebenso strafbar. Des Weiteren haben wir die vorsätzliche Anleitung zu Straftaten nach §120a i.V. mit §126 Abs. 4 Satz 1 StGB. Ergänzt wird es durch die vorsätzliche Begünstigung nach §257 Abs. 1 StGB und der Untergrabung der freiheitlich demokratischen Grundordnung §81 und §82 StGB. Wer es weiter unternimmt, die verfassungsgemäße Ordnung zu ändern, begeht Hochverrat. Schlussfolgernd haben wir noch den Akt der Rechtsbeugung nach §339 StGB vorliegen. Der Staat steckt wohl in seinen letzten Zügen. Das Strafmaß, welche diese Schreibtischtäter eines Tages erwarten wird, werden diese Menschen allerdings akzeptieren müssen. Der Tag wird kommen, da bin ich gewiss.


Sie werden mit einer Anzeige über die Staatsanwaltschaft nur ein paar Kratzer verteilen, obwohl damit zumindest Ihren Rechtsbeugern klar wird, dass diese es bei Ihnen mit einem ernstzunehmenden Gegner zu tun haben. Eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht wird wohl direkt abgewiesen werden. Sie könnte auch niemals zugelassen werden, denn die Sachlage, Faktenlage und die Gesetzeslage ist so eindeutig, dass Sie rechtmäßig gewinnen würden. Selbst das korrupteste Gericht würde Ihnen zustimmen müssen. Wobei der Name Bundesverfassungsgericht für sich selbst ein Witz darstellt, da es keine Verfassung für Deutschland gibt und das Bundesverfassungsgericht ebenso als privates Unternehmen im internationalen Handelsregister eingetragen ist.

Dazu sollte man vielleicht noch erwähnen, dass es laut §15 GVG keine Staatsgerichte mehr in Deutschland gibt. Ebenso besitzen Gerichte seit dem Jahr 1950 über keinen gesetzlich geregelten Gerichtsverteilungsplan GVP nach §21 GVG mehr. Es herrscht Stillstand in der Rechtspflege. Die BRD ist kein Rechtsstaat (Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom 08.06.2006 AZ: EGMR 75529/01). Es herrscht bei uns nur noch methodische Amtsanmaßung, Rechtsbeugung, Rechtsbruch und Willkür.


Wenn Unrecht zu Recht wird, besteht die Pflicht zum Widerstand! (siehe Grundgesetz Artikel 20, Abs. 4) Sie können sich aber auch jederzeit an höhere Instanzen wenden, wie dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag / Niederlande. Ebenso können Sie den gleichen Strafantrag zugleich in dreifacher Ausfertigung an den Internationalen Zivilgerichtshof in Den Haag, der Generalmilitärstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation und dem US-Department of Justice, Secretary of State, aktuell William P. Barr schicken. Sollte Ihnen also Ihr gut gesonnenes Finanzamt vor Ort mal wieder Probleme machen, würde ich die entsprechenden Abteilungsleiter bis hin zum Finanzamtsleiter darauf aufmerksam machen, dass hier nationalsozialistische Gesetze zur Anwendung kommen und dass Sie den Behördenleiter nicht nur wegen Täuschung im Rechtsverkehr und Amtsmissbrauch vor einem ordentlichen Gericht außerhalb dieses Landes ziehen werden.

Beim Ihren Begründungen stützen Sie sich natürlich auf den Fakt der geraubten Menschenwürde und der Menschenrechte und erstatten Strafantrag:

- Wegen terroristischer Handlungen gegen die Interessen der USA, die die Wiederherstellung des militärischen neutralen reichsverfassungs-rechtlichen Staat Deutsches Reich mit der Wirkung zum 08. Mai 1985 und die Wiederherstellung der 17 Reichsländer mit der Wirkung zum 25. Februar 1987 angeordnet haben wie

- Wegen Reichsverfassungshochverrat und Reichsländerverfassungsverrat gegen obige Personen wegen deren vorsätzliche Regierung der Reichverfassung durch ungesetzliche Anwendung des erloschenen Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland und deren vorsätzliche Regierung der Landesverfassung des Reichslandes Freistaat Preußen durch ungesetzliche Anwendung einer Verfassung eines nichtexistierenden Bundesland Rheinland-Pfalz der Bundesrepublik des Vereinheitlichen Deutschland GmbH am gesamten deutschen Volk praktizierten Hoch- und Landesverrat gemäß der gesetzlichen Bestimmungen des durch die Alliierten zum 22. Mai 1949 bereinigten, seitens der kommissarischen Reichregierung geänderten und durch die Alliierten mit Wirkung zum 08. Mai 1985 genehmigt geltenden reichsrechtliche Strafgesetzbuch, unter Beachtung des Tatbestandes, dass es bis zum Friedensvertrag mit dem handlungsunfähigen reichverfassungsrechtlichen Staat Deutsches Reich keine verjährungs-, verwirkungs- oder sonstige Hemmungsfristen gibt

Die beteiligten Personen verstoßen vermutlich grundlegend gegen folgende Paragraphen des Strafgesetzbuchs, und zwar in der vereinigten Fassung von anno 1948, welche da wären:

§ §1 Inkrafttreten des Deutschen Strafrechts

§ §32 Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte

§ §47 Mittäter

§ §48 Anstifter

§ §49 Beihilfe

§ §110 Aufforderung zum Ungehorsam

§ §111 Aufforderung zur strafbaren Handlung

§ §115 Aufruhr

§ §125 Landfriedensbruch

§ §126 Landzwang

§ §129 Staatsfeindliche Verbindungen

§ §130 Anreiz zum Klassenkampf

§ §132 Amtsanmaßung

§ §145d Vortäuschung einer Straftat

§ §240 Nötigung

§ §241 Bedrohung


Hier sei noch einmal erwähnt, dass es in iner Weise das Ansinnen des Verfasser ist, das Handelskonstrukt BRD, Bund, Bundesrepublik oder andere Ableitungen davon zu diskreditieren, im Gegenteil. Das einzige Ansinnen des Autors ist es aufzuklären, vermutliche Fakten darzustellen und das deutsche Volk vor Schaden zu bewahren. Der Irrtum ist natürlich niemals ausgeschlossen. Auch findet hier keine Rechts- oder Steuerberatung statt. Wer dies wünscht, muss die entsprechenden Stellen aufsuchen.

Der Herr sei mit uns allen.


Auszug aus dem Buch "Freiheit durch Wahrheit".

https://www.bod.de/buchshop/freiheit-durch-wahrheit-peter-freiherr-von-liechtenstein-9783751935296

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