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48. Der freie Wille zu Steuern!




Zahlen Sie gerne Steuern? Wer macht das schon. Uns allen ist aber klar, dass eine Gemeinschaft, die auf Humanität und Sozialem aufbaut, Abgaben des Einzelnen benötigt, damit es uns allen gut geht. Jedoch bin ich der Meinung, dass die Vergehen der Steuerverbrecher größer als die der Steuersünder sind. Ich bin ebenso der Meinung, dass ich dem Einsatz meiner Abgaben für Kriegseinsätze im Nahen und Mittleren Osten nicht zugestimmt habe, und das würde, wenn das Volk entscheiden dürfte, kaum einer befürworten. Ich bin nicht einverstanden, dass unser Bundesetat für Angriffe im Jahr 2018 bei 38,5 Milliarden Euro lag, dazu jedoch der Etat für Arten- und Umweltschutz nur 1,98 Milliarden beinhaltete.

Mich wundert es sowieso, wieso die Menschen die alte Staatlichkeit nicht zurückhaben möchten, gerade in Anbetracht des immer mehr werdenden Sozialstaatsabbaus und der Privatisierung, des modernen Sklavensystems der arbeitenden Bevölkerung. Im Kaiserreich entstanden jedes Jahr 375‘000 neue Arbeitsplätze. Hunderte von Schulen und zehntausend Krankenhausbetten. Die Deutsche Bundesbank schrieb 1975 in ihrer Jubiläumsschrift (Seite 31), die jährliche Arbeitslosigkeit überstieg zwischen 1895 und 1913 lediglich in den Jahren 1901 und 1902 die Grenze von 3% und sank in den konjunkturellen Boomjahren auf etwa 1% ab. Auf alle Erwerbspersonen umgerechnet waren im schlechtesten Jahr demzufolge nur 1,5% arbeitslos, und die Einbrüche waren seit der Gründerkrise meist nur von kurzer Dauer. So wurde anders, als in dem schon von erheblich höherer Arbeitslosigkeit betroffenen England Arbeitslosigkeit noch nicht als wirtschafts- und sozialpolitisches Hauptproblem angesehen. Die steuerlichen Höchstsätze stellten sich auf 5%, bzw. für Aktiengesellschaften auf 6%. Auch bei einem hohen Kommunalzuschlag von beispielsweise 200% betrug die Höchstbelastung einer natürlichen Person mit 100‘000 Goldmark Einkommen 4% Staatssteuer, dazu 200% Gemeindezuschlag = 8% und 25% Staatssteuerzuschlag = 1%, alles zusammen demnach 13%.

Wir geben heute umgerechnet über 80% unserer Einnahmen als Steuern an den Staat ab. Und nun kommen wir zu einem ganz heiklen Thema. Darf der Staat überhaupt so viel Steuern nehmen, darf er überhaupt Steuern verlangen? Lassen Sie sich doch einmal aus reinem Vergnügen folgende Fragen von Ihrem zuständigen Finanzamt beantworten. Bitte achten Sie darauf, dass die kommenden Argumente wirklich ein heißes Thema darstellen. Sie werden Ihnen jede Menge rechtlich korrekter Argumente liefern, dass die Finanzbehörden nicht für den Bürger da sind, sondern lediglich staatliche Vorgaben zu erfüllen haben uns das Geld aus der Tasche zu ziehen. Die folgenden Aufzählungen sind zugegeben etwas trocken, aber um die Problematik zu verstehen und Ihnen genauestens näher bringen zu können, leider erforderlich. Diese Punkte können Ihnen bei einem Ihrer nächsten Probleme mit dem Finanzamt evtl. sehr dienlich sein. Sehen Sie diese Punkte jedoch nicht unbedingt als sofortige Aufforderung Ihre Abgabe der Steuererklärungen einzustellen und sich mit einem zum Teil willkürlich agierenden angeblichen Staat anzulegen. Wenn, dann sollte so etwas gut vorbereitet sein, Sie sollten wissen, worüber Sie sprechen und schreiben. Wie Sie im weiteren Verlauf dieses Buches ebenso erfahren werden, gehört auch noch viel mehr dazu, als einfach nur rechtlich, wenn auch korrekt zu argumentieren. Denn dadurch, dass Sie eine Geburtsurkunde besitzen, eine Sozialversicherungs-nummer haben, sozialversichert sind und einen Personalausweis beantragt haben, sind Sie mit dem Unternehmen Bundesrepublik in Deutschland tatsächlich einen Vertrag eingegangen, und die AGB´s haben nicht Sie dazu geschrieben. Sowieso sollten Sie niemals gegenüber einer Behörde argumentieren, denn argumentieren bedeutet rechtfertigen. Fordern Sie Ihr Gegenüber. Zwingen Sie Ihr Gegenüber mit Fragen und von Ihnen selbst erstellten Anträgen in die Beweislast, ansonsten werden ihre Annahmen und Vermutungen zu einem rechtswirksamen Konstrukt.

§32 EstG:

„Die tarifliche Einkommenssteuer beträgt (228,74 x z + 2397) x z + 989 wobei z ein zehntausendstel des 12.739 Euro übersteigenden Teils des auf einen vollen Euro-Betrag abgerundeten zu versteuernden Einkommens-steuer ist.“

Alles verstanden? Ist Ihnen bewusst, dass das Einkommenssteuergesetz so gar nicht angewendet werden darf. Die Gesetzestexte müssen von denjenigen, die diese anzuwenden haben, verstanden werden können, und zwar auch dann, wenn sie keine Fachleute, bzw. Juristen sind. Andernfalls kann ich mein Verhalten nicht nach dem Gesetz ausrichten und in diesem Fall meine Steuerpflicht nicht nachvollziehen. Dazu äußerte sich in der ARD am 14. Juli 2007 Herr Univ. Prof. Paul Kirchhof, seines Zeichens Bundesverfassungsrichter a.D. und stellt fest:

„Das geltende Steuerrecht ist nicht mehr verfassungsgemäß, weil es unverständlich ist. Die Grundidee des Gesetzes ist, dass die Staatsgewalt im Bundesgesetzblatt sagt, was diese vom Bürger erwartet, und der Bürger kann seine Pflichten erkennen, indem er den Gesetzestext liest. Das ist nicht gegeben. Der Gesetzgeber verweigert den Dialog mit dem Steuerzahler.“

Was glauben, was Ihnen ihr Finanzamt antworten wird? Im Regelfall gar nicht, auch hier wird der Dialog verweigert. Aber die nächste Erinnerung zur Abgabe der Steuern kommt ganz sicher.




Geltungsbereich


Ein jedes Gesetz, auch die Abgabenordnung, muss eine Definition darüber erhalten, wann und wo es gilt. Derartige Geltungsbereiche sind eine Norm, die der Gesetzgeber bei Verabschiedung von Gesetzen einzuhalten hat. Das Bundesverwaltungsgericht hat folgendes festgestellt (BVerwGE17, 192 = DVBI 1964, 147):

„Jedermann muss sein eigenes Verhalten darauf ausrichten können, in der Lage zu sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen zu können. Ein Gesetz, das hierüber Zweifel aufkommen lässt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.“

Wenn wir uns also die Abgabenordnung §415 ansehen, steht dort nur „Inkrafttreten“. Es ist definitiv kein Geltungsbereich definiert, wann und wo soll dieses bitte gelten? Man könnte allenfalls feststellen, dass die Abgabenordnung einen sachlichen Anwendungsbereich im §1 findet:

„Dieses Gesetz gilt für alle Steuern, einschließlich der Steuervergütungen, die durch Bundesrecht oder Recht der Europäischen Union geregelt sind, soweit sie durch Bundesfinanzbehörden oder durch Landesfinanzbehörden verwaltet werden. Es ist nur vorbehaltlich des Rechts der Europäischen Union anwendbar.“

Diese Regelung ist eigentlich sehr unverständlich. Zwar wurde ein Geltungsbereich genannt, dieser ist jedoch mit einem räumlichen oder zeitlichen Geltungsbereich gleichzusetzen. Trotz allen guten Willens bleibt dieser Paragraph unverständlich. Zudem müsste man eine Staatsangehörigkeit zur EU nachweisen, und diese gibt es nun mal nicht. Nur Staaten können Steuern erheben. Die Europäische Union ist kein Staat, auch wenn er sich gerne mal als solcher aufführt. Das Gesetz sollte das Staatsgebiet nennen, innerhalb welchem es Geltung erhalten möchte.


Auszug aus dem Buch: Freiheit durch Wahrheit Band 2 https://www.bod.de/buchshop/freiheit-durch-wahrheit-peter-freiherr-von-liechtenstein-9783751980418

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