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02. Freie Wahlen

Aktualisiert: 29. Juli 2020

Gibt es so etwas wie frei Wahlen? Glauben Sie an die Legitimation unserer Herrschenden?




Sind Sie der Meinung, dass Sie bestimmen, was in unserem Land geschieht? Sind Sie der Meinung, dass die angeblich gewählten Vertreter Ihre Interessen, oder doch eher die eigenen verfolgen?

Spätestens seit der Europawahl 2019 sollte es jedem glasklar sein, dass alles nur ein Schauspiel ist. Ursula von der Leyen wurde EU-Kommissionspräsidentin, obwohl diese gar nicht auf der Liste stand. Wie geht so etwas? Von der Familienministerin über den Job als Verteidigungs-ministerin zur EU-Kommissionspräsidentin. Das klingt jetzt vielleicht etwas polemisch, aber können wir dann nicht auch gleich einen Klempner zum Gynäkologen ernennen? Ist das nicht eine Bankrotterklärung unserer Gesellschaft? Niemand erhebt sich, keiner demonstriert. Das könnte man in meinen Augen auch schon als Normopathie bezeichnen. Ich bin mir auch nicht sicher, ob Ihnen folgendes geläufig ist. Das was jetzt kommt, hätte normalerweise eine Massendemonstration der Bevölkerung auslösen müssen. Wir müssten uns betrogen und belogen fühlen und mit Mistgabeln vor den Reichstag ziehen. Was glauben Sie wirklich, warum dort ein breiter Graben gezogen wird. Gegen mögliche Attentate? Oder doch womöglich, um dem kommenden Unmut der Bevölkerung zu entgehen? Machen Sie sich Ihren eigenen Reim drauf.

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Juli 2012 – 2 BvE 9/11 – wurden alle Wahlen seit 1956 für ungültig und nichtig erklärt. Zitat:

„Das Bundestagswahlrecht ist verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verwarf am Mittwoch die von der schwarz-gelben Koalition 2011 durchgesetzte Wahlrechtsreform als Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz und die vom Grundgesetz garantierte Chancengleichheit der Parteien (Az.: 2 BvE 9/11). Die bisherige Regelung lasse zu, dass Überhangmandate in einem Umfang anfallen, der den Grundcharakter der Bundestagswahl als Verhältniswahl aufhebt, befanden die Richter. Damit muss noch vor der Bundestagswahl im neuen Jahr ein neues Wahlrecht beschlossen werden. Die ist bis zum heutigen Tage nicht geschehen.“

Unsere Kanzlerin kommt 2012 aus dem Sommerurlaub, und was glauben Sie, ist geschehen.? Weiter wie bisher, kein neues Wahlgesetz, keine Änderungen, denn dann müsste ja alles legal ablaufen und man könnte so einen Coup wie unlängst mit Frau von der Leyen geschehen, nicht ausüben.

Das bedeutet nichts anderes, als das seit 1956 sämtliche Politiker, geschäftsführenden Entscheidungsträger und deren Ausführungsgehilfen der Bundesrepublik in Deutschland offiziell illegal, also nicht legitimiert auf ihren Entscheidungspositionen sind, wenn man so will eine selbsterwählte Herrschaft. Damit sind sogar alle seit diesem Zeitpunkt erlassenen Gesetze, Rechtsgrundlagen und Verordnungen ungültig und nichtig. Jede weitere Wahl in der BRinD sowie der EU seit 2012 stellt damit vermutlich den Straftatbestand eines groß angelegten nationalen und internationalen Universal-Betruges dar. Sie werden, wie es Helmut Schmidt bei Phoenix äußerte, im Laufe des Buches feststellen müssen, dass sämtliche Staaten und ihre nationalen Volkswirtschaften Unternehmen sind.

Parteien sind außerdem nichts anderes als Vereine und haben nicht in der staatlichen Gesetzgebung herum zu pfuschen. Hier mal ein Auszug aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch, dem BGB.:

„Für die Organisation der Parteien als Vereine finden die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) über Vereine in §§21-79 BGB Anwendung. Parteien sind in Deutschland in der Regel als nicht rechtsfähige, d.h. nicht eingetragene Vereine organisiert, zum Teil auch als eingetragene Vereine e.V. „


Auszug aus dem Buch "Freiheit durch Wahrheit".

https://www.bod.de/buchshop/freiheit-durch-wahrheit-peter-freiherr-von-liechtenstein-9783751935296

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