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12. Schreiben ohne Unterschrift gültig?

Aktualisiert: 8. Juni 2020


Warum unterschreiben angebliche Beamte der BRinD keine Schriftstücke mehr, oder lediglich mit i.A. Warum unterzeichnen Richter die Urteile zum Teil nicht rechtskonform. Was ist da los?

Kennen Sie den Satz „Dieses Schreiben ist maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig“. Glauben Sie das, nur weil es draufsteht? Wenn Sie ein einfaches Paket von Ihrem Postboten empfangen, müssen Sie unterschreiben, und das ist okay so. Denn so übergibt der Paketbote die Verantwortung des Paketes an Sie ab, und er ist aus dem Schneider. Ich möchte Ihnen hier §125 BGB vorstellen:

„Ein Rechtsgeschäft, welches der durch Gesetz vorgeschriebenen Form ermangelt, ist nichtig. Der Mangel der durch Rechtsgeschäft bestimmten Form hat im Zweifel gleichfalls Nichtigkeit zur Folge.“

Das Bundesverfassungsgericht hat hierüber ausreichend entschieden, dass ein Dokument ohne Unterschrift als nichtig, als formal juristisch defekt gilt. Das Kürzel i.A. macht es nicht besser, denn damit wird der Verfasser des Schreibens verschleiert und nicht greifbar. Hier möchte sich jemand ganz klar aus der Verantwortung ziehen. Für den Empfänger eines Schreibens muss der Verfasser erkennbar sein, der Empfänger muss wissen, wer für den Inhalt des Schreibens verantwortlich ist, damit auch haftbar ist. Und genau hier liegt der Hund begraben. Es existiert keine Staatshaftung mehr, da es offiziell keine Beamten mehr in Deutschland gibt. Der Titel Beamter ist lediglich noch eine Berufsbezeichnung, kein hoheitlicher Titel. Lassen Sie sich doch einmal den Amtsausweis eines Beamten zeigen. Den gibt es natürlich nicht mehr, sondern lediglich einen Dienstausweis. Ausnahmslos jede Behörde in der BRinD hat mittlerweile einen UPIK-Code, der beweist, dass Ämter und Gerichte private, gewerbliche Unternehmen sind. Auf jeden Fall ist die Staatshaftung dahin. Jeder Mitarbeiter einer Behörde ist vollumfänglich mit seinem privaten Vermögen haftbar, und das weiß er. Und genau deshalb setzt man so ungern seine Unterschrift unter ein Schriftstück, damit zeigt man seine Urheberschaft, und die kann den Kragen kosten. Aber auf der anderen Seite müssen wir solche Schreiben nicht ernst nehmen, denn diese erfüllen in keiner Weise die Anforderungen eines behördlichen und vor allem rechtswirksamen Schreibens. Von einem Fall ist mir bekannt, dass sich ein Bürger mal den Spaß erlaubt hat, an ein Gericht ein Schreiben mit folgendem Vermerk zu senden: „Dieses Schreiben ist maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig.“ Und natürlich keine persönliche Unterschrift drauf. Sie alle kennen solche Schreiben, nicht wahr? Was glauben Sie, was passiert war. Der Betroffene erhielt tatsächlich eine Antwort vom Richter selbst, dass dieses Schreiben von ihm ohne vollständige Unterschrift mit Vor,- Mittel,- und Zunamen nicht rechtswirksam, also nichtig wäre. Das überaus interessante an dem Schreiben war, dass der Richter selbst nicht unterschrieben hatte und ganz unten folgender Satz zu finden war: „Dieses Schreiben ist maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig“. Da wird einem die Willkür der Behörden regelrecht serviert.

Muster „Fehlende Unterschrift“

Ihr Angebot vom DATUM

Sehr geehrte/r VORNAME NACHNAME,

Am DATUM erhielt die die Person NAME IN GROSSBUCHSTABEN ein Anschreiben bezüglich (worum geht es). Dieses wies verschiedene Merkwürdigkeiten und Ungesetzlichkeiten auf.

Laut Mitteilungen des Bundeskriminalamtes und auch aus der Presse ist bekannt, dass diverse Trickbetrüger unter missbräuchlicher Verwendung von Kopfbögen und Schriftsätzen (maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig) unterwegs sind. Die Pfändungsverfügung (oder etwas anderes) selbst ist nicht einmal unterschrieben.

Bei der angeschriebenen Person gibt es keinerlei Unterlagen (Erklärungen, Bescheide, Verträge), die dieses Schreiben begründen könnten. Hauptsächlich aber entspricht die auf dem Anschreiben geleistete Unterschrift nicht den gesetzlichen Wirksamkeits-bestimmungen.

Der Echtheit der Unterschrift wird nicht geglaubt.

Zur Überprüfung, ob hier eine Falschbeurkundung im Amt (Bereicherung) und damit eine Urkundenfälschung vorliegt, erwarte ich zur Echtheitsprüfung mittels Vorlage gerichtsverwertbarer Dokumente (Ihre Kopie des Passes oder Personalausweises) zum Abgleich mit allem Schriftverkehr aus Ihrem Hause. Dieses Anforderung besteht weiter gegen die Personen ….. . Ich setze Ihnen dafür eine Frist von 3 Werktagen.

ORT, DATUM IN WORTEN


Hochachtungsvoll

by ____________________________________ A.R.

vorname: aus der familie nachname


Weitere Vorlage zur Argumentation:

Ihr Schreiben/Mahnung/Angebot entspricht nicht der Norm eines gültigen Schreibens, da keine Unterschrift vorhanden ist, wird also begründet ohne Entehrung zurückgewiesen und gilt als formal juristisch defekt. Das ein Schreiben, welches maschinell erstellt wurde Rechtswirksamkeit haben soll, ist falsch. Sie würdigen dieses Schreiben nicht mit Ihrer Unterschrift. Ein wirksames, behördliches und amtliches Schreiben erfordert Ihre persönliche Unterschrift, mit vollständigem Vornamen, Mittelnamen und Nachnamen in nasser Tinte. Das ist hier nicht zu erkennen. Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass zukünftig Schreiben von Ihrer Behörde nur noch als offiziell und rechtmäßig betrachtet werden, wenn der Verfasser dieses Schreibens klar ersichtlich sein wird. Darüber haben bereits Bundesverfassungsrichter geurteilt, ebenso ist das in der ZPO verankert, ebenso im [§126 BGB]. Der Verfasser benötigt einen klaren Identitätsnachweis Ihrer Person, Ihre Unterschrift darf nicht abgekürzt werden und die Unterschrift muss eigenhändig unter ein Schriftstück gesetzt sein, und zwar ohne technische Hilfsmittel, um Rechtswirksamkeit zu erlangen. Das Fehlen einer Unterschrift weist auf einen kommerziellen Defekt hin, dieser Mangel macht Ihr Schreiben ohne Wert. Ich werde dieses Schreiben mit meiner Unterschrift würdigen und ehren, sonst hat es keinen Wert. Wenn das Dokument für Sie keinen Wert trägt, müssen Sie dies rechtlich unter der Benennung von Mängeln und Defekten an mich zurücksenden. Alles andere würde eine Entehrung darstellen, welcher Schadensersatzanspruch rechtfertigt.

Gerne können Sie das auch ausführlicher aufgrund der Ihnen nun vorliegenden richterlichen Urteile und Paragraphenkette ausführen, aber manchmal ist zu viel Text nicht immer der beste Weg.

Und hier noch eine weitere Vorlage, falls mit i.A. unterzeichnet wurde:

Sie haben das Schreiben zwar gezeichnet, jedoch nicht mit vollständigem Vor- und Nachnamen, des Weiteren haben Sie i.A. unterzeichnet. Wer ist im Auftrag? Und wer hat wirklich unterzeichnet. Sie haben mit vollständigem Vor- und Zunamen zu unterzeichnen, damit das Dokument, dass mir zugestellt wurde, den Charakter eines Dokumentes haben kann. Dokumente, die nicht mit vollständigen Vor- und Zunamen des verantwortlichen Verfassers unterzeichnet sind, welche mich zu bestimmten Handlungen veranlassen soll, sind in jedem Fall nichtig, siehe §125 Abgabenordnung, 1977 über Nichtigkeit des Verwaltungsaktes. Des Weiteren schreibt das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) § 37 und das BGB §126 über die Schriftform.

Ebenso habe ich ein Recht auf Transparenz. Ich muss wissen, wer für den Inhalt des Schreibens verantwortlich ist. Das geht aus dem Schreiben von Ihnen nicht hervor. In wessen Auftrag haben Sie gehandelt oder unterzeichnet? Wir wissen, dass die Staatshaftung für Beamte seit 1982 aufgehoben ist. Alle Beamte haften seitdem privat und persönlich vollumfänglich mit ihrer eigenen Freiheit und ihrem eigenen Vermögen. Deshalb ist es umso wichtiger den genauen Verfasser zu ermitteln. Falls Sie also im Auftrag handeln, aber mit ihrer eigenen vollständigen Unterschrift abzeichnen, sind Sie der verantwortlich haftbare für den Inhalt dieses Schreibens. Vorab einmal vielen Dank für die zukünftige Berücksichtigung dieser Voraussetzung. §823 und §830 BGB sehen ganz klar eine Schadensersatzpflicht vor, falls dem Betroffenen ungerechtfertigt Nachteile entstehen.

„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“


Auszug aus dem Buch "Freiheit durch Wahrheit".

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